Beleuchtung
Wir bringen Licht ins Dunkel!
Fahrradfahrer geraten vor allem im Herbst und Winter schnell in die Dämmerung und spätestens dann ist eine gut funktionierende Lichtanlage Pflicht! Doch welche Beleuchtungsanlage ist die Richtige? Um etwas mehr Licht ins Dunkel zu bringen, haben wir für Sie wichtige Informationen rund um das Thema Beleuchtung zusammengetragen.
Zunächst einmal sollten Sie drei Entscheidungen treffen:
- Dynamo- oder akku-/batteriebetriebene Lichtanlage?
- Wie hell möchten Sie Ihr Licht und welches Leuchtmittel?
- Was ist die optimale Befestigungsmöglichkeit für Ihr Fahrrad?
Lichtanlage: Dynamo vs. Akku
Besonders wenn man oft im Dunkeln unterwegs ist, lohnt sich die Verwendung der Dynamo-Generatoren. Um das Aufladen der Akkus oder die Gefahr, dass die Lampe mal zu dunkel ist, muss man sich in diesem Fall keine Gedanken mehr machen. Im Gegensatz zu Dynamos kann man bei Akku-Lichtanlagen entscheiden, ob man sie auf die Ausfahrt mitnimmt - oder nicht. Vor- und Nachteile von Dynamo- & Akku-Lichtanlagen >>
Leuchtmittel und Lichtstärke
Ob ein LED-, Halogen- oder HID-Beleuchtungssystem in Frage kommt, hängt vom geplanten Einsatz ab. Grundsätzlich geht der Trend bei Fahrradleuchten immer mehr zu den energiesparenden LED-Modellen, wobei auch noch Vorder- und Rücklichter mit Glühlampen erhältlich sind.
Um Ihnen bei der Entscheidung zu helfen, haben wir für Sie diese Beleuchtungssysteme einmal genauer unter die Lupe genommen und Leuchtmittel und Lichtstärken im Detail>> untersucht.
Befestigungsmöglichkeiten
Dynamobetriebene Scheinwerfer und Rückleuchten werden meist an der Gabel bzw. Schutzblech oder Gepäckträger fest montiert. Eine Übersicht über die vielfältigen Befestigungsmöglichkeiten von akku- bzw. batteriebetriebenen Lampe finden Sie hier >>
XXL-Tipp
Bevor Sie mit Ihrem Bike nun auf Touren gehen, empfehlen wir Ihnen noch unseren Lichtcheck in der Filiale in Ihrer Nähe:
- Sitzt der Dynamo fest und ist richtig positioniert?
- Funktionieren die Scheinwerfer und die Rückleuchte?
- Funktioniert das Standlicht (falls vorhanden) vorn und hinten?
- Sind die Lampengläser intakt und sauber?
- Sind alle Kabel eng am Rahmen verlegt und fest mit den Lampen verbunden?
Rechtliche Grundlage einer StVZO konformen Fahrradbeleuchtung
Für eine StVO konforme Fahrradbeleuchtung (Dynamobetrieben) sind die entsprechenden Vorschriften im § 67 der Straßenverkehrszulassungsordnung geregelt. Neu gekaufte Straßenräder sind standardmäßig so ausgerüstet.
Mountainbikes in der Regel aber nicht. Diese müssen bei Nutzung im normalen Straßenverkehr entsprechend nachgerüstet werden.
Einzige Ausnahme zur Nutzung einer batteriebetriebenen Fahrradbeleuchtung gilt für Rennräder unter 11 kg.


