Batterierückgabe

Entsorgungverordnung

Seit dem 1. Dezember 2009 ist das neue Batteriegesetz (BattG) in Kraft und löst die bisherige Batterieverordnung ab.

Batterien für Zweiräder sind Industriebatterien und fallen somit unter das neue Batterie Gesetz (BattG). Das Umweltbundesamt (UBA) erklärte ausdrücklich, dass an E-Bikes verwendeten die Batterien Industriebatterien nach § 8 BattG sind. Sie unterliegen deshalb besonderen Entsorgungsvorschriften. Seit 1998 verpflichtet die Batterieverordnung die Hersteller und den Handel, alle Batterien und Akkus zurückzunehmen. Die Verbraucher sind im Gegenzug verpflichtet, alle anfallenden Batterien beim Handel oder den kommunalen Sammelstellen zurück zu geben. Nahezu alle Batterien und Akkus enthalten Stoffe, die die Umwelt belasten, darum sollte für jeden E-Biker die Bemühung um eine korrekte Entsorgung eine selbstverständliche Verpflichtung sein. 

Wichtiger Hinweis

Für die Rücksendung von defekten Akku´s aus Pedelecs und E-Bikes, nutzen Sie bitte die dafür vorgesehenen Gefahrgutbehälter. Diese erhalten Sie direkt beim Hersteller oder in einer der 16 Fahrrad-XXL Filialen.

Ziele des neuen Batteriegesetzes

Das neue Batteriegesetz richtet sich an Hersteller, Vertreiber, Endverbraucher und öffentlichrechtliche Entsorgungsträger. Ziel dieses Gesetzes ist es, den Eintrag von Schadstoffen in Abfällen durch Batterien zu verringern. Weitere Ziele sind die Steigerung der Sammelmenge und die Sicherstellung der Entsorgung alter Batterien in der Produktverantwortung der Batteriehersteller und des Handels. Dadurch sollen die durch Altbatterien insgesamt verursachten Umweltbelastungen auf ein Mindestmaß reduziert werden.

Sammelziele des Batteriegesetzes

In der Bundesrepublik Deutschland wurden im Jahr 2006 nach Kenntnis der Bundesregierung rund 1,5 Milliarden Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Für die Rücknahme der AltGerätebatterien setzt das neue Batteriegesetz verbindliche Sammelziele fest. Das Gemeinsame Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien (GRS) und die herstellereigenen Rücknahmesysteme Geräte-Altbatterien müssen bis 2012 eine Sammelquote von mindestens 35 Prozent und bis 2016 eine Sammelquote von mindestens 45 Prozent sicherstellen.

Hinweis §9 BattG.pdf