Fahrrad XXL Blog Fahrrad XXL Blog Fahrrad XXL Blog Fahrrad XXL Blog
  • Fahrrad-Neuheiten
  • E-Bike-Neuheiten
    • Haibike-E-Bike-Neuheiten 2024: Haibike Hybe Light-E-MTB und weitere Highlights
    • Light E-MTB Neuheiten 2024: Die Leichtgewichte der Saison
    • Bosch E-Bike Neuheiten 2025: Der Bosch Performance Line SX 2.0 Motor
    • E-Bike Neuheiten 2024: Trends und Highlights der Saison
  • Produkttests
    • E-Bike Test & Vergleich 2023: Testsieger, Kauftipps & mehr
    • E-Mountainbike Test 2022 – Kauftipps, Testsieger & mehr
    • Gravel Bike Test 2023 – Kauftipps, Testsieger & mehr
    • Mountainbike Test 2020 / 2021 – Kauftipps, Testsieger & mehr
    • Rennrad Test 2022 – Kauftipps, Testsieger & mehr
    • Trekkingrad-Test 2024 – Kauftipps, Testsieger & mehr
    • Fahrradhelme im Test – Testsieger von ADAC & Co.
  • FAHRRAD XXL ONLINESHOP
Fahrrad XXL Blog Fahrrad XXL Blog
  • Fahrrad-Neuheiten
  • E-Bike-Neuheiten
    • Haibike-E-Bike-Neuheiten 2024: Haibike Hybe Light-E-MTB und weitere Highlights
    • Light E-MTB Neuheiten 2024: Die Leichtgewichte der Saison
    • Bosch E-Bike Neuheiten 2025: Der Bosch Performance Line SX 2.0 Motor
    • E-Bike Neuheiten 2024: Trends und Highlights der Saison
  • Produkttests
    • E-Bike Test & Vergleich 2023: Testsieger, Kauftipps & mehr
    • E-Mountainbike Test 2022 – Kauftipps, Testsieger & mehr
    • Gravel Bike Test 2023 – Kauftipps, Testsieger & mehr
    • Mountainbike Test 2020 / 2021 – Kauftipps, Testsieger & mehr
    • Rennrad Test 2022 – Kauftipps, Testsieger & mehr
    • Trekkingrad-Test 2024 – Kauftipps, Testsieger & mehr
    • Fahrradhelme im Test – Testsieger von ADAC & Co.
  • FAHRRAD XXL ONLINESHOP
Mai 08

10 Irrtümer im Straßenverkehr

    Darf ich als Radfahrer über einen Zebrastreifen fahren? Ist es erlaubt, Musik beim Fahrradfahren zu hören? Muss ich einen Radweg benutzen? Viele dieser Fragen hast du dir sicher schon einmal gestellt, aber kannst du sie wirklich richtig beantworten? Wir sind die StVZO genau durchgegangen und haben vermeintliche Irrtümer für dich geklärt. 

    1. Als Radfahrer ist man verpflichtet, auf dem Radweg zu fahren. 

    Das stimmt so nicht. Die Regelung gilt nur, wenn der Radweg mit einem der drei blauen Radweg-Schilder gekennzeichnet ist. Dazu kommt, dass der Radweg auch gut befahrbar sein muss. Ist er von Unkraut und Wurzeln überwuchert, liegen Scherben auf dem Weg oder versperren Autos, Mülltonnen oder weitere Hindernisse eine Durchfahrt, dürfen Radler auf die Fahrbahn ausweichen. Das Befahren des Radweges muss auch nicht sofort nach Aufhebung der Hindernisse, sondern an einer für den Radfahrer geeigneten Stelle, beispielsweise einer abgesenkten Fahrbahn, wieder aufgenommen werden. Ist der Radweg mit keinem der benannten Zeichen versehen, kann der Radfahrer selbst entscheiden, welchen Weg er wählt. Einzig das Befahren eines ausdrücklich dafür vorgesehenen Gehwegs ist nicht gestattet. Hier dürfen nur Kinder bis zum achten Lebensjahr mit dem Fahrrad fahren. Ältere Radfahrer müssen ihr Zweirad hier schieben. 

    10 Irrtümer im Straßenverkehr

    2. Radfahrer dürfen auf dem Radweg in die entgegengesetzte Richtung fahren 

    Nicht immer! Gibt es nur einen Radweg und ist dieser nicht für beide Fahrtrichtungen gekennzeichnet, ist dies nicht gestattet. In diesem Fall musst du auf die Straße ausweichen und der Radweg darf nur in einer Richtung befahren werden. Klarer wird die Situation, wenn es für jede Fahrspur einen Radweg gibt. Du bist dann verpflichtet, den für deine Fahrtrichtung ausgewiesenen Radweg zu nutzen. Ist der Radweg nicht ausdrücklich mit einem der bekannten Radwegschilder gekennzeichnet, darfst du auch auf der Straße fahren. 

    3. Radfahrer dürfen auf der Straße nebeneinander fahren.

    Vor allem bei perfektem Ausflugswetter sieht man Radfahrer in einer Gruppe auf der Straße nebeneinander statt hintereinander fahren. Nebeneinander fahren ist nicht grundsätzlich verboten. Du darfst dabei aber den Verkehr nicht behindern. Erlaubt ist es insbesondere, wenn es sich um eine Gruppe von mehr als 15 Radfahrer handelt. Dann ist es jederzeit gestattet, dass zwei Radfahrer nebeneinander fahren. Dies gibt den Radlern sogar mehr Sicherheit, da eine lange einreihige Schlange viel schlechter einzusehen und für Autofahrer schwieriger zu überholen ist. Auf dafür ausgewiesenen Fahrradstraßen ist das Nebeneinander fahren sogar grundsätzlich erwünscht. 

    Ab 2020 gilt:
    Mit Fahrrädern darf nebeneinander gefahren werden, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird; anderenfalls muss einzeln hintereinander gefahren werden.
    In diesem Zusammenhang ebenfalls relevant:
    Ab 2020 gibt es ein neues Verkehrsschild, das Autos das Überholen von Zweirädern verbietet. Ist das Überholen doch erlaubt, muss innerorts künftig ein Abstand von mindestens 1,5 Metern und außerorts von zwei Metern eingehalten werden. Außerdem wird ein Grünpfeil beim Rechtsabbiegen nur für Radfahrer eingeführt.
    10 Irrtümer im Straßenverkehr

    4. Beim Radfahren ist es erlaubt, mit Kopfhörern Musik zu hören.

    Die Straßenverkehrsordnung hat grundsätzlich nichts dagegen, wenn du mit Kopfhörern Rad fährst und dabei Musik, Hörbücher oder Podcasts hörst. Wichtig ist dabei aber einzuschätzen, inwieweit die Ablenkung dein Fahrverhalten beeinträchtigt. So bist du verpflichtet zu gewährleisten, dass du den Straßenverkehr entsprechend wahrnimmst und Warnsignale deutlich hörst. Daher raten Verkehrswacht und der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) dazu, auf Musik im Ohr beim Radfahren zu verzichten. In jedem Fall verboten ist das Telefonieren mit dem Handy. Hier ist ein Bußgeld von 25 Euro zu zahlen, wenn während der Fahrt telefoniert wird. 

    5. Mit dem Rad darf ich über einen Zebrastreifen fahren. 

    Die Rechtsprechung ist hier nicht eindeutig. Grundsätzlich kannst du auch mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren, jedoch verlierst du so dein Vorfahrtsrecht gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern. Daher wird empfohlen, vom Fahrrad abzusteigen und es über den Zebrastreifen zu schieben. Wichtig hierbei ist, dass Radfahrer besonders Rücksicht auf Fußgänger nehmen müssen. Behindern sie Fußgänger, oder wird das Überqueren nicht ermöglicht, kann ein Bußgeld fällig werden.

    10 Irrtümer im Straßenverkehr

    6. Tempolimits gelten nicht für Fahrräder.

    Dies stimmt so nicht ganz. Auch Radfahrer müssen sich an Geschwindigkeitsbeschränkungen halten. Sogenannten Radfahrerüberfahrten, also Geh- und Radwegen, die eine für den übrigen Verkehr bestimmte Fahrbahn kreuzen, darf ich mich sogar nur mit 10 km/h nähern. Diese Überfahrt darf außerdem nicht unmittelbar vor einem herankommenden Fahrzeug und für dessen Fahrer überraschend passiert werden. 

    7. Mit dem Fahrrad darf ich auch Einbahnstraßen in der Gegenrichtung befahren.

    Falsch! Die Verlockung ist groß, aber als Radfahrer darf man genauso wenig wie ein PKW oder Motorrad eine Einbahnstraße in der Gegenrichtung befahren. Eine Ausnahme gilt hier nur, wenn die Einbahnstraße eine Durchfahrt für Radfahrer gegen die Einbahn grundsätzlich erlaubt. Dies ist in einigen Großstädten der Fall, wo Radfahrer dazu angeregt werden sollen, die sichereren Nebenstraßen vermehrt zu nutzen. 

    10 Irrtümer im Straßenverkehr

    8. Es ist nicht erlaubt, einhändig Fahrrad zu fahren.

    Das stimmt natürlich nicht. Andernfalls wäre es quasi unmöglich, entsprechende Handzeichen beim Abbiegen zu geben. Die StVZO schreibt allein vor, dass nicht beide Hände den Lenker verlassen dürfen. Freihändiges ist gegenüber dem einhändigen Fahren im Straßenverkehr nicht erlaubt. Es spricht außerdem auch nichts dagegen, mit der freien Hand Gegenstände zu transportieren oder einen Hund an der Leine neben dem Fahrrad zu führen. Doch ähnlich wie mit dem Musikhören beim Radeln, gilt auch hier die Devise: Sicherheit hat Vorrang. 

    9. Als Radfahrer darf ich auch in der Mitte der Straße fahren

    Falsch! Das Rechtsfahrgebot gilt auch für Radfahrer. Zwar beobachtet man häufig Radfahrer, die sehr weit in der Mitte der Straße fahren, um Überholmanöver zu unterbinden, doch erlaubt ist dies grundsätzlich nicht. Auf der Straße musst du so weit rechts fahren, wie es der Verkehr oder Hindernisse auf der Straße erlauben. Zum Fahrbahnrand sollte ein Abstand von rund 75 Zentimetern zu Gehwegen eingehalten werden – gemessen an der Außenseite des Lenkers. Fährst du direkt an parkenden Autos vorbei, ist ein Seitenabstand von 1 m zu den PKW am Straßenrad gestattet. 

    10. Mit dem Rad darf ich auch fahren, wenn ich Alkohol getrunken habe

    Auch bei diesem Irrtum gibt es einen Haken: Die relative Fahruntauglichkeit liegt bereits bei 0,3 Promille. Ab dieser Grenze kann es bei auffälligem Fahrverhalten oder Radunfällen schon zu Strafen kommen. Falle ich im Straßenverkehr nicht negativ auf, habe ich keine Strafe zu befürchten. Erst ab einem Alkohol-Wert von 1,6 Promille, der absoluten Fahruntauglichkeit, ist das Fahren mit dem Rad in jedem Fall strafbar. Der Radfahrer muss dann mit einem hohen Bußgeld rechnen und es kann der KFZ-Führerschein entzogen werden. Dies kann beispielsweise auch bei anderen Delikten, wie dem Überfahren einer roten Ampel, drohen. Wer als Radfahrer Verstöße im Straßenverkehr begeht und gleichzeitig auch im Besitz einer Fahrerlaubnis ist, kann ebenso mit dem Rad Punkte in Flensburg sammeln. 

    Das könnte dich auch interessieren

    Mehr Bikes als Einwohner: Fahrradstadt Amsterdam
    Mehr Bikes als Einwohner: Fahrradstadt Amsterdam
    10 Fahrrad-Dokus, die du gesehen haben musst
    10 Fahrrad-Dokus, die du gesehen haben musst
    Velotopia – Die (Fahrrad)-Stadt der Zukunft
    Velotopia – Die (Fahrrad)-Stadt der Zukunft

    5/5 - (3 votes)
    Teile diesen Beitrag mit deinen Freunden!
    Über den/die Autor/in

    Fährt gerne: Road

    Bikes: Focus Izalco Chrono Max 3.0, Giant TCR Advanced, Giant TCR Composite

    Lieblings-Radrevier: Allgäu, Schwarzwald, Wetterau, Vogelsberg

    3 Kommentare
    1. Waldvogel
      27. Februar 2020 at 06:38 ·

      Bitte updaten und an gültige Gesetze Gerichtsurteile und Empfehlungen vom Adfc anpassen. ( Nebeneinander fahren, Seitenabstand zu Autos…etc

      • Wolfgang Pollner
        28. Februar 2020 at 09:16 ·

        Hallo Waldvogel,
        danke für den Hinweis – wird gemacht!
        Grüsse
        Das FXXL Team

    2. Chinghiss
      17. Juni 2018 at 22:15 ·

      Guter Rad ist teuer!

    InhaltsverzeichnisToggle Table of ContentToggle

    • 1. Als Radfahrer ist man verpflichtet, auf dem Radweg zu fahren. 
    • 2. Radfahrer dürfen auf dem Radweg in die entgegengesetzte Richtung fahren 
    • 3. Radfahrer dürfen auf der Straße nebeneinander fahren.
    • 4. Beim Radfahren ist es erlaubt, mit Kopfhörern Musik zu hören.
    • 5. Mit dem Rad darf ich über einen Zebrastreifen fahren. 
    • 6. Tempolimits gelten nicht für Fahrräder.
    • 7. Mit dem Fahrrad darf ich auch Einbahnstraßen in der Gegenrichtung befahren.
    • 8. Es ist nicht erlaubt, einhändig Fahrrad zu fahren.
    • 9. Als Radfahrer darf ich auch in der Mitte der Straße fahren
    • 10. Mit dem Rad darf ich auch fahren, wenn ich Alkohol getrunken habe
    Facebook Page
    Beliebte Shopkategorien
    • E-Bike
    • Fahrrad
    • Fahrradanhänger
    • Hollandrad
    • Kinderfahrrad
    • Mountainbike
    • Trekkingrad
    YouTube Channel
    Die beliebtesten Beiträge
    • Cube E-Bike 2021 – Alle Neuheiten & Highlights
    • Wie viele Kalorien verbrenne ich beim Radfahren & mit E-Bike?
    • Fahrrad fahren lernen: So bringe ich es meinem Kind bei
    Beliebte Beratungsinhalte
    • Rahmengröße Fahrrad
    • Rahmengröße E-Bike
    • Fahrradgrößen für Kinder
    • Interaktiver Fahrradfinder
    • Die besten Mountainbike Marken
    • Rennrad Einsteiger Guide
    Die beliebtesten Tests
    • E-Bike Test & Vergleich 2023: Testsieger, Kauftipps & mehr
    • Fahrradanhänger Test 2020 – Kauftipps, Testsieger & mehr
    • Fahrradträger Test 2020 – Kauftipps, Testsieger & mehr
    • Faltrad Test 2020 – Kauftipps, Testsieger & mehr
    • Metz Moover E-Scooter Test: Reichweite & Fahrverhalten
    • Fahrradhelme im Test – Testsieger von ADAC & Co.
    Copyright 2021 by Fahrrad XXL | Impressum | Datenschutz