Nightrides mit einem Mountainbike verheißen besonders viel Action und sind bei Radsportlern besonders beliebt, bergen allerdings auch ein erhöhtes Risiko im Vergleich zu Fahrten am Tag. Bei aller Fahrfreude sollte das Thema Sicherheit deshalb immer ganz oben auf der Liste stehen. Dies betrifft allen voran eine angemessene MTB-Beleuchtung.
Gesetzliche Bestimmungen zur Beleuchtung
Doch was ist eine „angemessene“ Beleuchtung? Fakt ist, dass allein schon zum Wohle der Gesundheit eine Beleuchtung des Drahtesels ratsam ist. Fakt ist aber auch, dass der Gesetzgeber in Deutschland einige für Fahrräder geltende Bestimmungen erlassen hat, ganz gleich ob Citybike, Mountainbike oder Crossbike. Schließlich ist das Fahrrad ein (Land-)Fahrzeug und unterliegt daher den Bestimmungen der landesspezifischen Straßenverkehrsordnung.
So gilt hierzulande etwa die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), eine Rechtsverordnung des Bundes. Unter anderem finden sich dort Bestimmungen zu lichttechnischen Einrichtungen an Fahrrädern:
- „Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, […] deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V […] oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher […] ausgerüstet sein.“
- „Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.“
- „Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.“
- „Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein.“
- „Fahrräder müssen an der Rückseite mit einer Schlussleuchte für rotes Licht, […] mindestens einem roten Rückstrahler […] und einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein.“
- „Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein.“
Lieber auf Nummer sicher gehen
Ohne die oben genannte Ausstattung darf ein Rad per Gesetz nicht im Verkehr genutzt werden. Auch wenn ein Mountainbike naturgemäß eher im Gelände als im Straßenverkehr zum Einsatz kommt, gehen Biker immer auf Nummer sicher, wenn sie diesen Bestimmungen Folge leisten.
Führe dir dies also vor Augen, wenn du demnächst wieder mit deinem MTB unterwegs bist!
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine angemessene Beleuchtung Sicherheitsaspekte berücksichtigt, der aktuellen Gesetzgebung entspricht und gleichzeitig noch Fahrspaß gewährleistet.
Übrigens: Das Fehlen, die Nichtbenutzung sowie die Verschmutzung von Beleuchtungseinrichtungen am Fahrrad sind Ordnungswidrigkeiten, die Bußgelder nach sich ziehen können.
Nicht nur energieeffizient, sondern auch nachhaltig
Damit der Nightride ein Höchstmaß an Spaß bereitet, sollte die MTB-Beleuchtung leistungsstark, kompakt und leichtgewichtig sein. Heutzutage verfügen die meisten Fahrradlampen über die „light-emitting diode“, kurz LED-Technologie. Diese zeichnet sich durch ihre besondere Energieeffizienz, eine lange Lebensdauer und dazu noch durch ihre Umweltverträglichkeit aus.
Üblicherweise wird die Leuchtkraft in Lumen (Einheit des Lichtstroms) oder Lux (Einheit der Beleuchtungsstärke) angegeben.
In den meisten Fällen erfolgt die Stromversorgung mittels Li-Ion oder Ni-MH Akku:
Li-Ion Akku
- Lithium-Ionen Akku
- besonders hohe Energiedichte
- hohe thermische Stabilität
- geringes Gewicht
- Unempfindlichkeit gegenüber dem Memory-Effekt (Kapazitätsverlust)
Ni-MH Akku
- Nickel-Metallhydrid Akku
- besonders hohe Energiedichte
- hohe Umweltverträglichkeit (Verzicht auf das giftige Schwermetall Cadmium im Vergleich zum Ni-CD Akku)
- Unempfindlichkeit gegenüber dem Memory-Effekt (Kapazitätsverlust)
Wem die Leuchtkraft beim Biken immer noch nicht ausreichen sollte, der kann von einer zusätzlichen Lichtquelle Gebrauch machen. Diese kann dann beispielsweise am Fahrradhelm angebracht werden.
Eine Vielzahl an Herstellern und Modellen
Beim Kauf stehen Verbraucher häufig vor der Qual der Wahl, denn mittlerweile gibt es eine Fülle an Herstellern im Bereich der Mountainbike-Beleuchtung, darunter Busch & Müller, Trelock, Sigma, oder Exposure Lights.
Achte beim Kauf vor allem auf die Leuchtweite, die Leuchtdauer sowie auf eine StVZO Zulassung. Im Folgenden stellen wir dir zwei Bike-Lampen vor, die auch in unserem Fahrrad-XXL Shop erhältlich sind:
1. Busch & Müller IXON IQ 192QMLA Frontleuchtenset
Auf einen Blick:
- Hochleistungs-LED mit 100.000 Stunden Lebensdauer
- Beleuchtungsstärke: 40 Lux
- Stromversorgung: 4 NiMH-Akkus (2.100 mAh)
- Leuchtdauer: High-Power-Modus: 5 Stunden; City-Eco-Modus: 20 Stunden
- StVZO Zulassung: Zugelassen als Zusatzleuchte oder alleinige Lampe für Rennräder unter 11 kg
2. Trelock LS 950 Frontleuchtenset
Auf einen Blick:
- LED-Technologie
- Beleuchtungsstärke: 10-70 Lux (ca. 90m)
- Stromversorgung: Integrierter Lithium-Ionen-Akku
- Leuchtdauer: 6 – 45 h je nach Leuchtstufe
- StVZO Zulassung: Zugelassen als Zusatzleuchte oder alleinige Lampe für Rennräder unter 11 kg
Die passende Beleuchtung finden:
Ausführliche Beratung zur Fahrradbeleuchtung
Eine Fahrradbeleuchtung ist speziell für den Straßenverkehr unerlässlich. Besonders in dunkleren Jahreszeiten ist es wichtig, gut gesehen zu werden und gleichzeitig auch gut zu sehen. Doch was muss ich bei der Wahl meiner Fahrradbeleuchtung beachten? Wir haben für dich verschiedene Beratungsthemen aufbereitet:
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