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So sieht eine StVZO-konforme Fahrradbeleuchtung aus

Fahrradbeleuchtung stvzo
Fahrradbeleuchtungen gibt es auf dem Zubehörmarkt wie Sand am Meer, aber nicht alle können die Anforderungen an die StVZO-Konformität erfüllen. In diesem Beitrag wollen wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema klären, damit auch du sicher durch den nächtlichen Straßenverkehr kommst.

StVZO-konforme Fahrradbeleuchtung – Fahrrad XXL klärt auf

Fahrradbeleuchtung stvzo

Fahrradbeleuchtungen gibt es auf dem Zubehörmarkt wie Sand am Meer, aber nicht alle können die Anforderungen an die StVZO-Konformität erfüllen. In diesem Beitrag wollen wir die wichtigsten Fragen zu diesem Thema klären, damit auch du sicher durch den nächtlichen Straßenverkehr kommst.

Diese Anforderungen muss eine StVZO-konforme Fahrradbeleuchtung erfüllen

Sobald ein Fahrrad in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, müssen gewisse gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Allen voran geht da auch die Beleuchtung des Fahrrads. Zu einer vollumfänglichen Fahrradbeleuchtung gehören folgende Anbauteile: Frontscheinwerfer, Rücklicht, Front-Rückstrahler bzw. Reflektor, Heck Rückstrahler bzw. Reflektor, mindestens zwei Speichenreflektoren pro Rad, Pedalrückstrahler an der Vorder- und Rückseite. Lange war es so, dass die Energieversorgung von einem fest verbauten Dynamo übernommen werden musste, dies hat sich allerdings geändert, sodass auch akkubetriebene Lichtsysteme erlaubt sind. Wichtig ist bei allen Beleuchtungsprodukten, dass sie über eine Zulassung vom Kraftfahrtbundesamt verfügen.

Eine Ausnahme sind wenige Rennräder, die ein Gewicht von unter 11 Kg besitzen und somit als Sportgerät angesehen werden. Für diese gelten andere Regeln im Straßenverkehr. 

Wird ein Produkt mit der Kennzeichnung “StVZO-konform” verkauft, so kann man davon ausgehen, dass diese Zulassung vorhanden ist. Alle Leuchten und Reflektoren müssen vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sein und über eine Zulassungsnummer bzw. ein Prüfzeichen verfügen. Dieses besteht aus einer welligen Linie, dem Buchstaben K, sowie einer mehrstelligen Zahl.


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Wann sind die Anforderungen nicht erfüllt?

Die Anforderungen der StVZO gelten als nicht erfüllt, wenn eine oder mehrere der oben genannten Anforderungen bzw. Beleuchtungsprodukte nicht vorhanden sind.

Welche Konsequenzen hat es, wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden?

Ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung kann mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro geahndet werden. Es wird unterschieden, ob man nur ohne korrekte Beleuchtung (20 Euro Bußgeld) unterwegs ist, damit eine Gefährdung ausgelöst hat (25 Euro Bußgeld) oder einen Unfall bzw. eine Sachbeschädigung verursacht hat (35 Euro Bußgeld).


Mit der richtigen Fahrradbeleuchtung im Dunkeln gesehen werden


Woran erkenne ich eine StVZO-zugelassene Fahrradbeleuchtung?


Alle Leuchten und Reflektoren müssen vom Kraftfahrtbundesamt zugelassen sein und über eine Zulassungsnummer bzw. ein Prüfzeichen verfügen. Dieses besteht aus einer welligen Linie, dem Buchstaben K, sowie einer mehrstelligen Zahl.


Auf welche Angaben muss ich beim Kauf achten?

In der Regel wird sowohl beim Kauf eines Fahrrads, als auch beim Kauf von Fahrradzubehör-Artikeln in der Beschreibung bzw. auf der Verpackung auf die StVZO-Konformität hingewiesen. In der Vergangenheit wurden akkubetriebene Leuchten grundsätzlich ausgeschlossen, dies hat sich glücklicherweise geändert, da die Qualität und Ausleuchtung dieser Beleuchtungen oftmals sogar besser sind als die der klassischen Dynamo-Beleuchtungen.

Wo muss die Beleuchtung montiert sein?

Das Frontlicht muss am Lenker oder am Steuerrohr oberhalb des Vorderreifens montiert sein. Das Rücklicht darf entweder unter dem Sattel, hinten am Gepäckträger oder seitlich an den Streben des Rahmens neben dem Hinterrad montiert sein. Ebenso verhält es sich mit dem Front- und Rückstrahler (Reflektor). Die Speichenreflektoren (mindestens zwei pro Rad) müssen um 180° versetzt, also oben und unten montiert sein. Pro Pedal muss jeweils ein Reflektor nach vorne und einer nach hinten zeigen.


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Ab welcher Helligkeit ist ein Licht StVZO-zugelassen?

Seit dem Jahr 2006 besagt die StVZO, dass eine Fahrradbeleuchtung auf einer 10 Meter entfernten Wand eine messbare Lichtstärke von mindestens 10 Lux besitzen muss. Wichtig ist also, dass die Fahrradbeleuchtung einen ausreichend großen Lichtkegel wirft um auch bei absoluter Dunkelheit vorausschauend fahren zu können. Ebenso wichtig ist es, dass die Beleuchtung so eingestellt ist, dass andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.


Hellstes Licht StVZO - Gibt es auch eine Obergrenze? Ab wann ist ein Licht zu hell/stark?

Eine Obergrenze der Helligkeit von Fahrradbeleuchtungen gibt es grundsätzlich nicht. Dennoch sollte die Wahl der Fahrradlampe so ausfallen, dass sie dem Einsatzzweck angemessen ist. Besonders wichtig ist die Einstellung der Beleuchtung, damit andere Autofahrer, Fußgänger oder Radfahrer nicht geblendet werden.


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Helligskeitsunterschiede bei Halogen vs. LED?

Halogen Strahler waren lange Zeit die erste Wahl in Sachen Fahrradbeleuchtung, sind mittlerweile allerdings von der LED-Beleuchtung abgehängt worden. Dabei spielen vor allem die längere Lebensdauer und deutlich bessere Lichtausbeute eine Rolle. LED-Strahler haben also einen deutlich höheren Wirkungsgrad und sorgen damit für eine bessere Sicht bei Nacht. Hinzu kommt, dass sie nur einen Bruchteil der Energieversorgung in Anspruch nehmen, die ein klassisches Halogen-System benötigt. Die LED-Beleuchtung kannst du in den meisten Fällen auch zusätzlich in der Helligkeit regulieren. Wird die Leuchtkraft heruntergeregelt, steigert sich zusätzlich auch die Lebensdauer deiner Beleuchtung. LED-Fahrradleuchten flackern zudem nicht, wie es bei Halogen-Strahlern der Fall ist, wenn die Stromversorgung geringer wird. Ein kleiner Nachteil der LED-Beleuchtung im Vergleich zur Halogen Fahrradbeleuchtung ist, dass LED Produkte teurer sind und so ein Nachrüsten kostenintensiver ist. Generell überwiegen aber zweifelsohne die Vorteile einer LED-Beleuchtung und der Umstieg bzw. Einstieg in die LED-Beleuchtung wird deine nächtlichen Fahrten garantiert bereichern.


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