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FAHRRAD-XXL-WERKSTATT: FAHRRADINSPEKTION, REPARATUR & ANDERE LEISTUNGEN

Die Mechaniker in unseren Fachwerkstätten sind bestens für den technischen Support deines Fahrrades oder E-Bikes qualifiziert und bleiben mit regelmäßigen Schulungen auf dem aktuellen Stand der Technik. Als Bosch E-Bike Experten, Shimano Service Center und Yamaha Systemspezialisten, sowie der engen Partnerschaft mit den wichtigsten Herstellern von Bikes und Komponenten liefern wir dir den besten Rundum-Service für dein Bike.  



MIT DEM FAHRRAD-XXL-SERVICEHEFT KEINE INSPEKTION VERPASSEN

Du erhältst bei jedem Kauf einen Nachweis über die fachmännische Endmontage und ein Serviceheft, in dem die von uns empfohlenen Inspektionsintervalle angegeben sind.  

Überprüfe nach dem Kauf, dass das Fahrradheft folgende Informationen beinhaltet, sie sind wichtig für jede Reparatur, Inspektion und Garantieabwicklung: 

  • Fahrrad-Marke und Modellname  
  • Rahmennummer  
  • Akku-Nummer (E-Bike bzw. Pedelec) 
  • Schlüsselnummer (E-Bike bzw. Pedelec) 

Wo befindet sich die Rahmennummer am Fahrrad? 

Die eingestanzte Rahmennummer befindet sich in der Regel in der Nähe der Motoraufnahme, Unterrohr, Sitzrohr oder unter dem Tretlager. Die Rahmennummer ist mindestens sechsstellig und besteht aus Zahlen und Buchstaben. 

Ein ordentliche gepflegtes Serviceheft hat viele Vorteile! 

  • Es gilt als Nachweis für durchgeführte Wartungen und kann bei Gewährleistungsansprüchen hilfreich sein. 
  • Regelmäßige Inspektionen helfen dabei Verschleiß und Beschädigungen frühzeitig zu erkennen und Folgeschäden zu vermeiden. 
  • Regelmäßig durchgeführte, sowie dokumentierte Inspektionen steigern den Wertehalt deines Fahrrades. 

WARUM SIND REGELMÄßIGE FAHRRAD-/ E-BIKE-INSPEKTION WICHTIG? 

Damit du lange Spaß an deinem Bike hast und es langfristig verkehrssicher bleibt, empfehlen wir dir regelmäßige Inspektionen vorzunehmen. Besonders der Antrieb deines Fahrrades, sowie Bremsen, Reifen, und die Federung werden bei der Fahrt stark beansprucht und sollten regelmäßig von qualifiziertem Fachpersonal überprüft werden. ​ 

Einige Teile deines Fahrrades, wie z.B. die Bremsbeläge, Kette, Kettenblätter und das Ritzelpaket unterliegen naturgemäß Verschleiß und müssen nach einer gewissen Kilometerleistung ausgetauscht werden. ​ 

Besonders bei E-Bikes, ist durch die zusätzliche Motorkraft, ein im Gegensatz zu Biobikes erhöhter Verschleiß zu erwarten. Zusätzlich sind je nach Hersteller regelmäßige Software-Updates und das Überprüfen der Elektronik essenziell.  

 

Zusätzlich solltest du den in den Bedienungsanleitungen deines Rades prüfen, welche Servicebedingungen von den Komponenten-herstellern vorgegeben werden. Luftfedergabeln und Dämpfer beispielweise können dir nur bei regelmäßig durchgeführtem Service eine gute Fahrwerksperformance bieten. Die Einhaltung dieser Service-Intervalle haben im Zweifelsfall Einfluss auf die Herstellergarantie und sollten von dir nicht vernachlässigt werden. ​  

 

In jedem Fall solltest du selbst bei sehr kleinen jährlichen Kilometerzahlen mindestens eine Inspektion pro Jahr einplanen. ​  

Wann muss ein Fahrrad / E-Bike zur Inspektion?

Nach dem Kauf eines neuen Rades sollte die Erstinspektion spätestens nach 300-500 Kilometern oder 4-6 Monaten erfolgen.​

Wie oft sollte eine Inspektion durchgeführt werden?

Alle 2.000 Kilometer oder einmal im Jahr solltest du dein Rad zur Inspektion bringen. Wann eine Durchsicht deines Fahrrades fällig ist, hängt natürlich auch davon ab, wie häufig du dieses nutzt.

Was kostet die Fahrradinspektion bei Fahrrad XXL?

Jahresinspektion
Fahrrad 89,99 €
E-Bike 139,99 €
E-Lastenräder 179,99 €

Warum ist eine E-Bike Inspektion teurer?

Bei E-Bikes ist die Überprüfung der Motorbefestigung sowie der Anschlüsse und Steckverbindungen enthalten. Außerdem wird, falls verfügbar, ein Softwareupdate durchgeführt und ein Auslesebericht erstellt.

Wie lange dauert eine Inspektion?

Bei komplexen aufgebauten Fahrrädern kann die Inspektion daher mehrere Stunden dauern. Wir bitten daher um dein Verständnis, falls es doch einmal länger dauern sollte. Je nach Kilometerleistung, Fahrweise und Pflege tauschen wir nach Rücksprache mit dir auch Verschleißteile aus, um die Funktion und Sicherheit Ihres Fahrrads beizubehalten. Der Austausch wird mit dir vorher besprochen und separat berechnet.

Was wird bei einem kleinen Service gemacht?

Eine kleine Inspektion bzw. Durchsicht umfasst die Prüfung aller Schrauben und der Bremsen, außerdem wird die Schaltung eingestellt.

Was wird bei einem großen Service gemacht?

Bei der großen Fahrrad-Inspektion kommt die Prüfung von Bauteilen wie Lager, Naben und Ritzeln hinzu, ebenso wie die Kontrolle von Lenker, Federgabel, Sattel, Laufrädern, Tretlagern, Fahrradkette und Lichtanlage.
Je nach Kilometerleistung, Fahrweise und Pflege tauschen wir nach Rücksprache mit dir auch Verschleißteile aus, um die Funktion und Sicherheit Ihres Fahrrads beizubehalten. Der Austausch wird mit dir vorher besprochen und separat berechnet.

GEWÄHRLEISTUNG UND GARANTIE BEI FAHRRÄDERN & E-BIKES

Wir sind gerne dein Ansprechpartner, wenn du vermutest, dass ein Mangel an einem Fahrrad auf eine Ursache zurückzuführen ist, der gegebenenfalls unter die Garantie bzw. Gewährleistung fällt.Diese beiden häufig als Synonym verwendeten Begriffe unterscheiden sich allerdings deutlich.

Wie lange ist die gesetzliche Gewährleistung?

Gewährleistung ist als sogenannte Sachmängelhaftung im Gesetz verankert und beschreibt einen 2-jährigen Anspruch, der beim Vertragspartner des Käufers besteht. Du hast also auf alle Artikel unseres Sortiments zwei Jahre Anspruch auf Gewährleistung. 

Wann entsteht ein Gewährleistungsanspruch?

Der Gewährleistungsanspruch bezieht sich einen Mangel, der bei Übergabe bereits vorlag (z.B. auf einen Materialfehler). Dabei gilt es zu beachten, dass besonders belastete Bauteile die naturgemäße Abnutzung unterliegen, sind in der Regel eher von Verschleiß betroffen als z.B. von Materialfehlern. Außerdem sind die richtige Pflege und regelmäßige Wartung des Produktes essenziell. 
​Erster Ansprechpartner für dich ist unser Kundenservice, welchen du unter hier erreichst. Weiterhin kannst du dich an jede unserer Filialen wenden. Bitte bringe dafür deine Rechnung mit. 

Was beinhaltet die Garantie bei Fahrrädern?​

Die Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Einige Fahrrad- & E-Bike Hersteller geben zum Beispiel eine Rahmengarantie, die über den gesetzlichen Gewährleistungszeitraum hinaus absichern kann.  
Die Angaben zur Dauer und den Bedingungen dieser Hersteller-Garantie, findest du in der Regel direkt beim Hersteller oder in deiner Bedienungsanleitung. 

FAHRRAD- & E-BIKE-REPARATUREN

Wir bieten dir, auch unabhängig von unsere Fahrradinspektionen, den Austausch von Verschleißteilen oder defekten Komponenten, wie der Kette, Bremsen oder Mänteln, nach Terminvereinbarung, an. Bei Unfällen oder größeren Reparaturen kannst du bei der Abgabe deines Fahrrads einen Kostenvoranschlag von unseren Werkstätten erwarten. 
 
Pflege- und Reparaturtipps zum Selbermachen​ 
Mit wenig Aufwand kannst du dein Bike zwischen den Inspektionen selbst pflegen und kleinere Reparaturen und Instandsetzungen selbst vornehmen.​  
Im Fahrrad XXL Onlineshop findest du einen riesigen Beratungsbereich rund ums Thema Fahrrad. Darunter findest du auch viele Tipps und Tricks zur Fahrradreparatur  

TERMINVEREINBARUNG

Bitte kontaktiere eine Fahrrad-XXL-Filiale in deiner Nähe vor deinem geplanten Besuch per E-Mail oder per Telefon, um einen Termin für eine Reparatur oder eine Inspektion zu vereinbaren.  

Bei Inspektionen oder aufwendigen Reparaturen kann in der Saison (März bis August) die Wartezeit aufgrund des hohen Aufkommens, einige Wochen betragen. Eine Terminabsprache ist daher immer im Voraus sinnvoll.  
Aufgrund der aktuell hohen Nachfrage unserer Werkstatt gegenüber, können manche Filialen derzeit keine Fremdfahrräder, sondern nur bei Fahrrad XXL erworbene Räder annehmen. Informiere dich bei der Terminvereinbarung.  
 
Zum Vergleich

* Als Gegenleistung für die Abgabe der Bewertungen haben alle veröffentlichten Bewertungen an einem Gewinnspiel teilgenommen.
** Die angegebene Ersparnis von bis zu 30% bezieht sich auf die Differenz zwischen dem Barpreis und dem Leasingpreis eines Fahrrads. Die genaue Ersparnis kann je nach individueller Steuersituation und den spezifischen Leasingbedingungen variieren. Individuelle Berechnungen können über den Vorteilsrechner der jeweiligen Leasinggesellschaft ermittelt werden.
¹ 0% Finanzierung bis zu 12 Monate, Repräsentatives Beispiel: Sollzinssatz 12,28 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit, effektiver Jahreszins 12,99 %, Bestellwert 500,00 EUR, Vertragslaufzeit 18 Monate, Gesamtbetrag 549,24 EUR, monatliche Rate 31,00 EUR, letzte Rate 22,24 EUR. Angaben gemäß § 17 PAngV: Sollzinssatz: 0,00 % - 12,28 %  p.a. fest für die gesamte Laufzeit; effektiver Jahreszins: 0,00 % - 12,99 %; Nettokreditbetrag: 200 - 10.000 Euro; Vertragslaufzeit: 2 - 60 Monate. Anbieter: Fahrrad XXL.de GmbH & Co. KG, Unterschweinstiege 2-14, 60549 Frankfurt (gültig nur im Onlineshop). Laufzeit: 22.06.2026 - 11.07.2026
² Bei diesem Streichpreis handelt es sich um eine ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (ehemaliger UVP). Technische Änderungen, Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten.
³ Der Gutschein gilt ausschließlich im Onlineshop fahrrad-xxl.de ab einem Mindestbestellwert von 100 €.
Finanzierung Ihres Einkaufs über den Kreditrahmen mit Mastercard, den Sie wiederholt in Anspruch nehmen können. Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 15.000 €. 20,90 % effektiver Jahreszinssatz. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Gilt nur für Neukunden des Darlehensgebers. Ihr Einkauf via Ratenplan-Verfügung über den Kreditrahmen: Gebundener Sollzinssatz von 0,00 % (jährlich) gilt nur für die ersten 10 Monate ab Vertragsschluss, danach beträgt der gebundene jährl. Sollzins 13,09 % für die Dauer Ihres vereinbarten Ratenplans (Zinsbindungsdauer); Sie müssen monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Führen Sie Ihre Ratenplan-Verfügung nicht innerhalb der Zinsbindungsdauer zurück, gelten für den Restbetrag die Konditionen für Folgeverfügungen. Folgeverfügungen: Für andere und künftige Verfügungen (Folgeverfügungen) beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 19,13 %. Für Folgeverfügungen müssen Sie monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Die monatliche Rate beträgt mind. 2,8 % des höchsten, jeweils nach dem letzten vollständigen Ausgleich des Kontos erreichten und auf volle 100 EUR aufgerundeten Sollsaldos, mind. jedoch 9,10 EUR, oder - sofern höher - die im jeweiligen Abrechnungsmonat anfallenden Sollzinsen zzgl. Kosten einer etwaigen Restschuldversicherung. Zahlungen für Folgeverfügungen werden erst auf verzinste Folgeverfügungen angerechnet, bei unterschiedlichen Zinssätzen zuerst auf die höher verzinsten. Angaben zugleich repräsentatives Beispiel gem. § 17 Abs. 4 PAngV. Gültig für Kunden ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, gültigem Personalausweis oder Reisepass (Nicht-EU-Bürger i. V. m. gültigem Aufenthaltstitel), gültiger Girocard auf eigenen Namen und Mindestnettoeinkommen von 603 € (ohne Kindergeld). Selbstständige: Finanzierung nur für private Zwecke, mind. 24 Monate Selbstständigkeit. Ggfs. wird ein aktueller Gehalts-/Einkommensnachweis benötigt. Vermittlung erfolgt ausschließlich für den Kreditgeber BNP Paribas S. A. Niederlassung Deutschland, Rüdesheimer Straße 1, 80686 München. Widerrufsrecht: Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

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