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Fahrrad- und E-Bike-Leasing bei Fahrrad XXL

Fahrrad- und E-Bike-Leasing

Was ist Fahrrad-Leasing?
Über das Fahrrad-Leasing werden Fahrräder einfach und kostengünstig über den Arbeitgeber bezogen. Das Rad kann dann auch privat genutzt werden und wird einfach monatlich per Gehaltsumwandlung bezahlt.
Bei sehr geringen Monatsraten besteht die Möglichkeit, durch den steuerlichen Vorteil bis zu 40 % des regulären Kaufpreises einzusparen. Ein praktischer Nebeneffekt: Das Rad ist über die gesamte Laufzeit vollkaskoversichert.
Dein Arbeitgeber bietet das Fahrrad-Leasing bereits an? Perfekt!
Informiere dich bei deinem Arbeitgeber über die Bedingungen, komm vorbei und lass dir ein Leasingangebot erstellen. Falls du noch offene Fragen hast ... kein Problem! Unsere Mitarbeiter helfen dir gerne weiter und stehen dir mit Rede und Antwort zur Verfügung.
Der Leasingablauf bei Fahrrad XXL




4. Arbeitgeber schließt Leasingvertrag mit Leasinganbieter ab

5. Vertragsübergabe nach Bestätigung an Fahrrad XXL

6. Traumbike bei Fahrrad XXL abholen oder liefern lassen
Die zwei Bike-Leasing-Varianten:
Diensträder als Gehaltsplus
Wird das Dienstrad zusätzlich zum Arbeitslohn – als Gehaltsplus – zur Verfügung gestellt, fährst du damit kosten- und steuerfrei. Die Leasingraten werden komplett von deinem Arbeitgeber übernommen.
Diensträder über Gehaltsumwandlung
Beim Leasing per Gehaltsumwandlung erhältst du einen Teil deines Arbeitsentgelts als “Sachlohn” -das überlassene Dienstrad. Dieses wird mit 0,25 % des UVP über das Gehalt versteuert. Ein kleiner Teil des Bruttogehalts wird zur Leasingrate. Bei dieser Variante sparst du bis zu 40 Prozent gegenüber dem Direktkauf des Bikes.
Welche Vorteile habe ich von einem Fahrrad- oder E-Bike-Leasing?
Was kostet ein Fahrrad- oder E-Bike-Leasing und lohnt es sich für mich?
Ob sich ein Leasing für dich lohnt hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie deiner Steuerklasse, Bruttogehalt, Kinderfreibetrag und ob du Kirchensteuer zahlst oder nicht. Ebenso ist es abhängig davon inwiefern sich dein Arbeitgeber hinsichtlich Versicherung, Servicepaket oder auch einem generellen Zuschuss beteiligt und mit welchen Leasing-Anbieter er kooperiert.
Zunächst solltest du mit deinem Arbeitgeber Rücksprache darüber halten, mit welchem Leasing-Anbieter er zusammenarbeitet. Zu unseren folgenden Kooperationspartnern findest du jeweils eine spezifische Beratungsseite, auf der du jeweils einen Leasing-Rechner findest.
Wie lange ist die Leasinglaufzeit und was passiert danach mit dem Fahrrad?
Die Leasinglaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate und ist vorher nicht kündbar. Du kannst direkt nach Ende der Leasinglaufzeit wieder ein nagelneues, hochwertiges Wunsch-Bike über deinen Arbeitgeber leasen. Alternativ kannst du das geleaste Bike nach Ablauf der 36 Monate im Normalfall durch ein Angebot des Leasinggebers kaufen. Dieses Angebot darf dir im Vorfeld aus steuerlichen Gründen nicht verbindlich zugesagt werden. Der tatsächliche Kaufpreis variiert bei den Leasinganbietern zwischen 10 bis 18 Prozent vom ursprünglichen Verkaufspreis oder dem unverbindlichen Verkaufspreis des Herstellers (UVP).
Was passiert mit meinem Fahrrad-Leasing bei einer Kündigung?
Kündigung durch Arbeitgeber:
Endet der Arbeitsvertrag während der Laufzeit des Leasingvertrages, hat dies jedoch keine Auswirkung auf den Bestand des Leasingvertrages zwischen Arbeitgeber und Leasinggesellschaft. Der Arbeitnehmer hat das Dienstrad aufgrund der endenden Verträge an den Arbeitgeber zurückzugeben, das Fahrrad bleibt aber seitens der Leasinggesellschaft weiterhin dem Arbeitgeber überlassen und du musst weiterhin die Leasingraten entrichten. Aber du als Mitarbeiter erhältst die Möglichkeit das Fahrrad zu kaufen. Sofern du das Kaufangebot nicht annimmst, musst du das Fahrrad an den Arbeitgeber zurückgeben.
Kündigung durch Mitarbeiter:
Du als Mitarbeiter erhältst ein Ablöseangebot vom Leasinganbieter und musst das Fahrrad übernehmen. Eine Weiterführung des Leasing- bzw. Überlassungsvertrages ist nicht möglich. Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungszeit ist die Folge. Das Fahrrad muss durch dich gekauft werden (sofern der Dienstleister dir “dem Mitarbeiter” ein Kaufangebot unterbreitet).
Du bist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Leasings bzw. Überlassungsvertrags und der Nutzungsüberlassung ergibt.
Leasingfähiges Zubehör

Die Grafik dient nur als ein Beispiel, um einen Überblick für Leasingfähiges Zubehör zu geben. Hier variieren die Zubehör-Artikel von Leasinganbieter zu Leasinganbieter. Auch am Bike festverbundene Zubehör-Teile können mitgeleast werden. Mehr dazu erfährst auf der Beratungsseite zum jeweiligen Leasinganbieter. Wie lange ist die Leasinglaufzeit und was passiert danach mit dem Fahrrad?
Die Leasinglaufzeit beträgt grundsätzlich 36 Monate und ist vorher nicht kündbar. Du kannst direkt nach Ende der Leasinglaufzeit wieder ein nagelneues, hochwertiges Wunsch-Bike über deinen Arbeitgeber leasen. Alternativ kannst du das geleaste Bike nach Ablauf der 36 Monate im Normalfall durch ein Angebot des Leasinggebers kaufen. Dieses Angebot darf dir im Vorfeld aus steuerlichen Gründen nicht verbindlich zugesagt werden. Der tatsächliche Kaufpreis variiert bei den Leasinganbietern zwischen 10 bis 18 Prozent vom ursprünglichen Verkaufspreis oder dem unverbindlichen Verkaufspreis des Herstellers (UVP).
Was passiert mit meinem Fahrrad-Leasing bei einer Kündigung?
Kündigung durch Arbeitgeber:
Endet der Arbeitsvertrag während der Laufzeit des Leasingvertrages, hat dies jedoch keine Auswirkung auf den Bestand des Leasingvertrages zwischen Arbeitgeber und Leasinggesellschaft. Der Arbeitnehmer hat das Dienstrad aufgrund der endenden Verträge an den Arbeitgeber zurückzugeben, das Fahrrad bleibt aber seitens der Leasinggesellschaft weiterhin dem Arbeitgeber überlassen und du musst weiterhin die Leasingraten entrichten. Aber du als Mitarbeiter erhältst die Möglichkeit das Fahrrad zu kaufen. Sofern du das Kaufangebot nicht annimmst, musst du das Fahrrad an den Arbeitgeber zurückgeben.
Kündigung durch Mitarbeiter:
Du als Mitarbeiter erhältst ein Ablöseangebot vom Leasinganbieter und musst das Fahrrad übernehmen. Eine Weiterführung des Leasing- bzw. Überlassungsvertrages ist nicht möglich. Eine vorzeitige Beendigung der Nutzungszeit ist die Folge. Das Fahrrad muss durch dich gekauft werden (sofern der Dienstleister dir “dem Mitarbeiter” ein Kaufangebot unterbreitet).
Du bist verpflichtet, dem Arbeitgeber den Schaden zu ersetzen, der sich aus der vorzeitigen Auflösung des Leasings bzw. Überlassungsvertrags und der Nutzungsüberlassung ergibt.
Leasingfähiges Zubehör

Die Grafik dient nur als ein Beispiel, um einen Überblick für Leasingfähiges Zubehör zu geben. Hier variieren die Zubehör-Artikel von Leasinganbieter zu Leasinganbieter. Auch am Bike festverbundene Zubehör-Teile können mitgeleast werden. Mehr dazu erfährst auf der Beratungsseite zum jeweiligen Leasinganbieter.
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Häufig gestellte Fragen
Über das Fahrrad-Leasing kannst du Fahrräder und E-Bikes einfach und kostengünstig über den Arbeitgeber beziehen. Geleaste Räder nennt man auch Diensträder, die du auch privat nutzen kannst.
Grundsätzlich kannst du aus allen Fahrradarten dein Dienstrad auswählen. Allerdings gibt es verschiedene Mindestpreisvorschriften bei den unterschiedlichen Leasinganbietern. Außerdem gelten für S-Pedelecs besondere gesetzliche Vorschriften und Einschränkungen, weshalb viele Arbeitgeber diese als Dienstrad ausschließen.
Ja, die meisten unserer Leasing-Partner bieten ein Fahrradleasing auch für Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende an. Unternehmen und Organisationen können ebenfalls Diensträder wie z. B. Lastenräder leasen. Allerdings variiert der vorgegebene Mindestpreis bei Selbstständigen je nach Leasing-Anbieter. Zum Beispiel ist bei JobRad ein Leasing erst ab 1.499 Euro möglich und bei BusinessBike bereits ab 499 Euro.