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Verkehrssicheres Fahrrad - Wie ist es StVZO-tauglich?

Mit dem Mountainbike mal schnell in die Stadt radeln, das du sonst nur für Geländetouren und Downhill-Rennen fährst. Ist das eigentlich erlaubt? Jeder, der sich mit seinem Rad im Straßenverkehr bewegt, ist laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) dazu verpflichtet, auf einige technische Anforderungen und natürlich die Verkehrsregeln zu achten. Verfügt dein Mountainbike über keine Beleuchtung oder fehlt eine Klingel, kann es bei einer Verkehrskontrolle teuer werden. Informiere dich in unserem Ratgeber, über die wichtigsten Regeln und die gesetzlich geforderte Ausstattung laut StVZO, damit du sicher und rechtmäßig im Straßenverkehr unterwegs bist.
Welche StVZO-Regeln gelten?
(Stand: 1.6.2017)
Der Fahrradtyp spielt keine Rolle: Unabhängig davon, ob du mit dem Mountainbike, dem Rennrad oder einem City-Bike unterwegs bist, muss dein Rad entsprechende technische Anforderungen erfüllen, damit du dich mit dem Fahrrad im Straßenverkehr bewegen kannst. Ausgenommen von diesen Regelungen sind (Klein-) Kinderfahrräder, da Kinder bis zu einem Alter von acht Jahren auf dem Gehweg fahren müssen und nicht direkt am Straßenverkehr teilnehmen.
Warnsignale im Straßenverkehr
Laut § 64a der StVZO muss ein verkehrstaugliches Rad über eine helltönende Klingel verfügen. Der Paragraf schließt gleichzeitig ein, dass andere Warnsignale (Schallzeichen) sowie stetig Lärm verursachende Signale (Radlaufglocken) an einem Rad nicht erlaubt sind.
Sicher zum Stand kommen
Jedes im Straßenverkehr genutzte Rad muss nach § 65 über zwei voneinander unabhängig wirkende Bremssysteme verfügen, die während der Fahrt leicht zu bedienen sind und den Fahrbahnbelag nicht beschädigen. Eine Vorder- sowie Hinterradbremse sind demnach gesetzlich vorgeschrieben. Daher fallen Fixies, die meist nur durch ihre starre Nabe bremsen, aus dem Rahmen. Sie dürfen theoretisch nicht im Straßenverkehr genutzt werden, wenn sie keine Vorderradbremse haben.


Jederzeit gut sichtbar
Ob Tag oder Nacht – dein Fahrrad muss über eine Fahrrad Beleuchtung verfügen. Seit dem 1. Juni 2017 darfst du auch batteriebetriebene Lampen an deinem Fahrrad anbringen. Diese musst du nur noch bei Dunkelheit oder schlechter Sicht mitführen. Zur Stromerzeugung ist neben Batterien oder einem Akku, der klassische Dynamo oder ein Nabendynamo zugelassen. Vorgeschrieben ist, dass die Leistung der Stromquelle mindestens 3 Watt beträgt, deren Nennspannung bei 6 Volt liegt.
Der Frontstrahler muss mindestens eine Beleuchtungsstärke von 10 Lux erzeugen. Das Rücklicht darf nicht tiefer als 25 cm über dem Boden montiert werden. Zusätzlich zu den Lampen ist ein weißer bzw. roter Reflektor verpflichtend. Diese dürfen seit dem 1.6.2017 auch in den Lampen integriert sein und müssen nicht mehr separat am Vorder- bzw. Hinterrad befestigt werden. Um dir die Suche zu vereinfachen, haben wir bereits zusammengestellte Beleuchtungssets in unserem Shop. Der Hinterradreflektor muss der Kategorie „Z“ entsprechen. Der zusätzliche kleine Hinterradreflektor wurde mit der Überarbeitung am 1.6.2017 gestrichen. Beide Lampen müssen so angebracht sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Der Absatz in der StVZO über die richtige Einstellung des Scheinwerfers ist seit dem 1.6.2017 ebenfalls gelöscht. Die Lampen dürfen über eine Stand- sowie Bremslichtfunktion verfügen, aber nicht blinken. Dies könnte andere Verkehrsteilnehmer irritieren und der Abstand zu anderen Fahrzeugen kann im Dunkeln schlechter eingeschätzt werden.
Der Frontstrahler muss mindestens eine Beleuchtungsstärke von 10 Lux erzeugen. Das Rücklicht darf nicht tiefer als 25 cm über dem Boden montiert werden. Zusätzlich zu den Lampen ist ein weißer bzw. roter Reflektor verpflichtend. Diese dürfen seit dem 1.6.2017 auch in den Lampen integriert sein und müssen nicht mehr separat am Vorder- bzw. Hinterrad befestigt werden. Um dir die Suche zu vereinfachen, haben wir bereits zusammengestellte Beleuchtungssets in unserem Shop. Der Hinterradreflektor muss der Kategorie „Z“ entsprechen. Der zusätzliche kleine Hinterradreflektor wurde mit der Überarbeitung am 1.6.2017 gestrichen. Beide Lampen müssen so angebracht sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden. Der Absatz in der StVZO über die richtige Einstellung des Scheinwerfers ist seit dem 1.6.2017 ebenfalls gelöscht. Die Lampen dürfen über eine Stand- sowie Bremslichtfunktion verfügen, aber nicht blinken. Dies könnte andere Verkehrsteilnehmer irritieren und der Abstand zu anderen Fahrzeugen kann im Dunkeln schlechter eingeschätzt werden.
Getestete Fahrradbeleuchtung im Fahrrad XXL Test & Vergleich
Wir haben dir verschiedene Tests und Vergleiche von den beliebtesten Fahrradbeleuchtungen zusammengefasst und dir die Fahrradlichter separat mit den Vor- und Nachteilen vorgestellt. Finde die für dich optimale Fahrradbeleuchtung. Mehr Informationen hierzu findest du direkt in unserem Fahrradbeleuchtungs-Test & -Vergleich.
Wenn du auf Nummer sicher beim Kauf von neuen Fahrradleuchten und Reflektoren gehen willst, informiere dich an der Wellenform und der sogenannten K-Nummer. Diese solltest du auf den Lampen und Reflektoren finden und kannst dann ablesen, ob diese für den Straßenverkehr zugelassen sind.
Weiterhin sind gelbe Reflektoren an den Pedalen, sowohl nach vorne, als auch nach hinten, Pflicht. Genauso verhält es sich mit seitlichen Reflektoren. Hier hast du die Wahl, ob du dein Rad mit Reflexstreifen an den Reifen, reflektierenden Speichenhülsen oder den bewährten Katzenaugen in den Speichen ausstattest. Schön anzusehen sind ebenso neuartige Speichenlichter. Doch hier ist Vorsicht geboten, denn diese sind nicht in jedem Fall in Deutschland erlaubt.
Seit dem 1.6.2017 sind ebenso Blinker an Fahrrädern erlaubt. Diese Fahrtrichtungsanzeiger eignen sich insbesondere für Liegeräder, bei denen das Handzeichen schwerer zu erkennen ist.
So ist dein Fahrrad verkehrssicher

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Wie mache ich mein Rad noch sicherer für den Verkehr?
Neben den gesetzlich vorgeschrieben Richtlinien zur Beleuchtung, Bremsen und einer Signalfunktion gibt es noch weitere Kriterien, die dein Fahrrad verkehrssicher machen.
Gepäckträger, Schutzbleche und Kettenschutz
Wenn du dein Fahrrad überwiegend im Straßenverkehr nutzt, sind ein stabiler Gepäckträger und Schutzbleche für die Laufräder sehr sinnvoll. Ein Kettenschutz verhindert nicht nur, dass deine Kleidung mit Öl und Schmutz in Berührung kommt, sondern erhöht auch die Sicherheit. In der Fahrradkette kann schnell mal ein Hosenbein hängen bleiben und zu einem bösen Sturz führen. Daher empfiehlt es sich bei langen und weiten Hosen, zusätzlich eine Klammer anzubringen oder die Hose während der Fahrt einfach hochzukrempeln.
Körbe und Fahrradtaschen
Für die Aufbewahrung von Gepäck oder Einkäufen haben sich Körbe und Fahrradtaschen als sehr nützlich erwiesen. Hier kannst du nicht nur deine Utensilien vor Wasser und Schmutz sicher verstauen, sondern erhöhst deine Sicherheit, indem du die Hände und den Rücken während der Fahrt frei hast. Tüten und Taschen, die am Lenker baumeln, können sich in den Speichen verhaken und beeinflussen das Lenkverhalten negativ. Ist alles sicher verwahrt, kannst du noch besser auf andere Verkehrsteilnehmer reagieren.
Radanhänger
Kinder sind am besten in Radanhängern aufgehoben. Solltest du sie direkt auf dem Rad zur Kita fahren oder mit auf einen Radausflug nehmen wollen, ist ein stabiler Kindersitz für den Gepäckträger zu empfehlen. Bei Radanhängern musst du in jedem Fall ebenso auf die entsprechende Beleuchtung und Reflektoren achten.

Seit dem 1.6. 2017 gibt es mit dem § 67a einen neuen Abschnitt, der erstmalig die Beleuchtung an Fahrradanhängern regelt. Für Anhänger, die ab dem 1.1.2018 verkauft werden, gilt Folgendes: Anhänger ab 60 cm Breite benötigen zwei weiße Reflektoren nach vorne und eine rote Schlussleuchte auf der linken Seite sowie zwei rote Reflektoren. Ab einer Breite von 1 m benötigen sie zusätzlich eine weiße Frontleuchte. Ein weiteres Rücklicht sowie noch weitere Reflektoren dürfen unabhängig von der Breite angebracht werden. Vorgeschrieben ist, dass mindestens 50 Prozent der Schlussleuchte des Rades sichtbar sein müssen. Ist dies durch einen Anhänger nicht der Fall, muss dieser zusätzlich mit einer Schlussleuchte ausgestattet werden.
Egal ob die richtige Einstellung der Beleuchtung, der passende Kettenschutz oder ein sicheres Schloss – unsere Fahrrad XXL Filialen stehen dir auch direkt vor Ort beratend zur Seite.
Welche Regeln gelten bei E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs?
Bei Elektrobikes, auch E-Bikes genannt, handelt es sich nicht wie immer gedacht um typische Fahrräder. Auch wenn sich der Begriff E-Bike durchgesetzt hat, sind elektrobetriebene Zweiräder eigentlich Pedelecs bzw. S-Pedelecs, wenn sie schneller als 25 km/h fahren können. Daher gelten für diese Zweiräder auch andere Bestimmungen im Straßenverkehr, als für einfache Fahrräder, die nur durch Muskelkraft betrieben werden.
Pedelecs im Straßenverkehr
Ein Pedelec unterstützt laut § 1 Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetzes seinen Fahrer mit einem Elektromotor nur dann, wenn er auch in die Pedale tritt. Dies funktioniert bis zu einer Geschwindigkeit bis zu 25 km/h. Ein Pedelec kann zwar auch, beispielsweise bergab, schneller fahren, wird dann aber nur noch von der Muskelkraft des Radfahrers angetrieben. Das Pedelec ist dem einfachen Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Du benötigst also weder einen Führerschein, noch ein Versicherungskennzeichen. Ebenso besteht beim Fahren mit dem Pedelec keine Helmpflicht oder Altersbeschränkung. Dies gilt auch für Pedelecs mit einer Anfahrhilfe bis 6 km/h.
Mit Pedelecs, die maximal bis 25 km/h unterstützend fahren, darfst du dich auch auf Radwegen bewegen. Dies gilt seit dem 1.6.2017 auch für E-Mopeds oder E-Scooter, die ebenso nicht schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren. Siehst du also einen Radweg, der für „E-Bikes“ freigegeben ist, betrifft das nur die Pedelecs.
Mit Pedelecs, die maximal bis 25 km/h unterstützend fahren, darfst du dich auch auf Radwegen bewegen. Dies gilt seit dem 1.6.2017 auch für E-Mopeds oder E-Scooter, die ebenso nicht schneller als 20 bzw. 25 km/h fahren. Siehst du also einen Radweg, der für „E-Bikes“ freigegeben ist, betrifft das nur die Pedelecs.
Die StVZO bei S-Pedelecs
Anders verhält es sich mit S-Pedelecs. Sie gehören bereits zur Klasse der Kleinkrafträder. Auch wenn sie wie ein Pedelec funktionieren, unterstützt der Motor hier Geschwindigkeiten bis zu 45 km/h. Derzeit liegt die erlaubte Maximalleistung der Motoren bei 4.000 Watt und die Geschwindigkeit des Fahrers darf höchstens vervierfacht werden.
Bei diesen viel schnelleren S-Pedelecs benötigst du eine Fahrerlaubnis, die der eines Mofa-Führerscheins entspricht. Auch ein Versicherungskennzeichen (circa 70 Euro Kosten jährlich) ist verpflichtend. Der Fahrer eines S-Pedelecs muss mindestens 16 Jahre alt sein. Ebenso gilt eine Helmpflicht. Auf Radwegen ist das Fahren mit einem S-Pedelec nicht erlaubt.
Bei diesen viel schnelleren S-Pedelecs benötigst du eine Fahrerlaubnis, die der eines Mofa-Führerscheins entspricht. Auch ein Versicherungskennzeichen (circa 70 Euro Kosten jährlich) ist verpflichtend. Der Fahrer eines S-Pedelecs muss mindestens 16 Jahre alt sein. Ebenso gilt eine Helmpflicht. Auf Radwegen ist das Fahren mit einem S-Pedelec nicht erlaubt.
Fahren ohne Muskelkraft: E-Bikes
Fasst man die Definitionen sehr eng, dann handelt es sich bei klassischen E-Bikes um Zweiräder, die sich ohne Muskelkraft fortbewegen. Diese sind mit einem Elektromofa zu vergleichen und fahren auch ohne, dass du in die Pedale trittst. Liegt die Motorleistung bei 1.000 Watt und die Maximalgeschwindigkeit bei 25 km/h, gelten diese Zweiräder als Kleinkraftrad. Damit sind auch hier ein Versicherungskennzeichen, eine Fahrerlaubnis und ein Helm vorgeschrieben.
Sicher unterwegs mit dem Fahrradhelm
Zur wesentlichen Sicherheit beim Fahrrad fahren tragen außerdem Fahrradhelme bei. Zwar besteht die Helmfplicht nur bei S-Pedelecs, allerdings solltest du trotzdem nicht auf ihn verzichten. Er schützt deinen Kopf vor gefährlichen Stürzen und kann dir das Leben retten! Für jeden Einsatzzweck haben wir den passenden Helm parat. Schau dir unsere Helme an:- Fahrradhelme für Kinder
- MTB Helme
- Fullface Downhill Helme
- Rennrad Helme
- BMX / Dirt Helme
- City-, Trekking- und Ubran Bike Helme
Weitere Informationen zu E-Bikes, Pedelecs und S-Pedelecs findest du in unserem E-Bike-Ratgeber.
Video: So kommst du stressfrei und verkehrssicher mit dem Rad zur Arbeit
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