Das Wichtigste in Kürze
So gerne wir sie an dieser Stelle auch entkräften würden – so viel sei vorweg gesagt: all die angeblichen Reglementierungen rund um das S-Pedelec, von denen du bis jetzt gehört hast – sie sind nicht frei erfunden, sondern Realität.
So heißt es auch für den S-Pedelec Fahrer oben im Titelbild in der Theorie: Umkehren – denn ein S-Pedelec ist nun mal kein Fahrrad…
Im Detail haben die Eigentümer eines S-Pedelecs sogar mit noch viel mehr Widrigkeiten zu kämpfen als gemeinhin angenommen.
Wir möchten trotzdem versuchen zu vermitteln, was den Reiz dieser so speziellen Fahrrad Sparte ausmacht – welche Hersteller und Varianten es gibt und wie es um die Zukunft des S-Pedelec bestellt ist.
⚖️ Pedelec vs. S-Pedelec: Worin liegen die Unterschiede?
Von all den juristischen Reglementierungen mal abgesehen – das S-Pedelec:
- kommt rein optisch auf den ersten Blick wie sein „kleiner Bruder daher“
- benötigt ebenfalls die Muskelkraft des Fahrers, damit eine Unterstützung durch den Motor stattfinden darf und kann
- bedient sich der gleichen (jedoch erstarkten) Motorentechnik
- ist in seiner Reichweite noch stärker von der Akkukapazität abhängig
- ist ebenfalls in seiner Höchstgeschwindigkeit reglementiert (auf 45 km/h statt 25 km/h)
Das geschulte Auge (oder soll man sagen Ohr?) kann ein S-Pedelec jedoch mit etwas Übung sehr wohl von seinem „kleinen Bruder“ unterscheiden:
- natürlich muss ein Versicherungskennzeichen montiert (und übrigens seit 2015 bei neu zugelassenen S-Pedelecs auch noch beleuchtet) sein.
- am serienmäßigen Rückspiegel
- an den gelben Seitenstrahlern, welche meist an der Gabel verbaut sind
- am meist via Federkraft einklappbaren Seitenständer
- wer schon mal vom S-Pedelec „angehupt“ wurde – diese ist wie auch ein Bremslicht seit 2018 für neu produzierte S-Pedelecs Pflicht
- an der Bereifung mit „ECE“ Freigabe (zu erkennen an einem Kreissymbol mit einem „E“ und einer Zahl)
- an den Bremshebel mit Kugelenden
- an der festmontierte Lichtanlage (die durch den Akku gespeist werden darf)
❗ Welche rechtlichen Aspekte müssen bei einem S-Pedelec berücksichtigt werden?
S-Pedelec Helm – Gibt es eine Helmpflicht?
Ja – die gibt es für S-Pedelecs. Allerdings lässt § 21a Abs. 2 StVO hier (noch) Spielraum für den Fahrer. Im Gesetzestext ist bis dato nur von der Pflicht, einen „geeigneten Schutzhelm“ zu tragen die Rede. Wenn man es genau nimmt, schließt dies die normalen Fahrradhelme aus. Denn diese werden lediglich mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 19,5 km/h getestet – viel zu wenig für S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schaffen. Die Suche nach dem perfekten, gesetzeskonformen S-Pedelec Helm gestaltet sich nicht wirklich einfach. Will man auf der sicheren Seite sein, dann sollte man auf solche mit ECE-R-22.05 Zertifizierung achten. Der wohl derzeit stylischste Helm kommt von der Firma Cratoni – der „Vigor“.
Hier findest du unsere Fahrradhelme die wir aktuell anbieten:
S-Pedelec Versicherung & Kennzeichen
Dann müssen wir wohl doch warten, bis morgen der Chef aus dem Urlaub kommt – so der Kommentar der Vertretung, nachdem wir eine Stunde gemeinsam erfolglos versucht hatten, im Computer meiner „Haus und Hof“ Versicherung mein S-Pedelec ordnungsgemäß zu klassifizieren und im System zu erfassen.
Die gute Nachricht: Das ist mittlerweile 6 Jahre her und waren auch S-Pedelecs seinerzeit für Versicherungen noch Exoten, so ist der Abschluss einer Haftpflichtpolice – „Mofa Kennzeichen“ – mittlerweile zur Routine geworden.
Denn ohne geht’s nicht – so sieht der Gesetzgeber für S-Pedelecs eine Haftplicht Versicherung obligatorisch vor. Ob man diese um eine Kaskoversicherung oder gar eine Vollkaskoversicherung möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Der Vergleich unter den Tarifen kann sich jedoch lohnen. Erste Anlaufstelle ist aber sicherlich der eigene Versicherer, bei dem die Privathaftplicht abgeschlossen wurde.
Ohne diese läuft man im Übrigen auch bei Schäden mit dem normalen Fahrrad Gefahr, in ernsthafte Schwierigkeiten zu geraten. Denn laut Gesetz haftet jeder Bundesbürger mit seinem gesamten Vermögen für einen von ihm angerichteten Schaden. Gerade Personenschäden können Hunderttausende von Euro kosten, in manchen Fällen auch Millionen.
S-Pedelec Führerschein
Im Straßenverkehr benötigt der Fahrer die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder der Klasse M. Seit 19. Januar 2013 heißt diese Klasse AM und ist in den Motorradführerscheinen sowie im Pkw-Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) enthalten. Die Klasse AM steht Personen ab 16 Jahren offen und schließt sowohl eine theoretische als auch praktische Prüfung ein.
Seit S-Pedelecs nicht mehr als (Leicht-)Mofas, sondern als Kleinkrafträder L1e eingestuft wurden, gilt auch nicht mehr die Regel, dass man keinen Führerschein braucht, wenn man vor dem 01.04.1965 geboren wurde.
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle ergänzt: Während für das Pedelec dieselben Alkohol-Höchstwerte gelten wie beim normalen Fahrradfahren (1,6 Promille) kommen bei einem S-Pedelec noch strengere Regeln zur Anwendung, was den Konsum von Alkohol anbelangt: Schon ab 0,5 Promille musst du mit Konsequenzen rechnen.
Die Motorleistung der S-Pedelec Klasse
NEU ab 01.01.2017: Nach der neuen EU-Typengenehmigung (EU-Verordnung Nr. 168/2013), die ab Anfang 2017 gilt und die alte Verordnung 2002/24/EG aufhebt, können die Fahrzeuge der Klasse L1e-B, L2e und L6e bis zu 4 kW max. Nenndauerleistung oder Nutzleistung erbringen (Wichtig: Erlaubt ist nach der Novelle höchstens eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung.) Früher pauschal maximal 500 Watt.
S-Pedelec Umbausatz – Lässt sich ein Fahrrad zum S-Pedelec nachrüsten?
Ganz ehrlich? Finger weg!
Selbst gebaute oder nachgerüstete S-Pedelecs verfügen nicht über eine Betriebserlaubnis. Somit dürfen sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, ist die Vorführung und Abnahme des nachgerüsteten S-Pedelecs bei einer amtlich anerkannten technischen Prüfstelle (zum Beispiel eine spezialisierte TÜV Prüfstelle) notwendig.
Das ist jedoch mit einem immensen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Bevor man sich zu diesem Schritt entscheidet, sollte man also sicherheitshalber beim TÜV nachfragen. Dann doch lieber einen neues S-Pedelec!
Sonstige S-Pedelec „Handicaps“
Mal eben Teile tauschen ist nicht
Was beim Fahrrad selbstverständlich ist – mal eben einen anderen Reifentyp aufziehen, zum Beispiel heißt beim S-Pedelec zunächst einen Blick auf die Herstellervorgaben. So muss der Reifen nicht nur mit einer „ECE“ Freigabe versehen sein, in der Regel sind auch Typ und Ausführung vom Hersteller eingeschränkt bzw. vorgeschrieben. Außerdem gilt eine Reifen Mindestprofiltiefe von 1 mm. Achtung: Solche Umbaurestriktionen können auch solche Bauteile wie Lenker, Vorbau, Schaltung, Kettenblatt, Strahler, Spiegel, Frontscheinwerfer, Rücklicht, Sattelstütze, Seitenständer, Felgen/Naben/Laufräder, Nummernschildhalter betreffen.
Auch Alles, was die Abmessungen des Rads verändert, ist ohne Eintragung tabu, wie etwa die beliebten Barends!
Wie war das nochmal mit dem Fahren auf dem Radweg?
Nach wie vor keine Entwarnung – ob nun geduldet oder nicht:
- Radwege: niemals, auch nicht außerorts, auch nicht, wenn für Mofas oder e-Bikes freigegeben.
- Einbahnstraßen: nur in Fahrtrichtung, auch wenn für Radfahrer die Gegenrichtung freigegeben ist.
- Auch Feld- und Waldwege mit Schild „Durchfahrt verboten“ (roter Kreis auf weißem Grund) sind tabu (auch mit ausgeschaltetem Motor)
Und wenn wir schon mal dabei sind:
Als Kraftfahrzeug ist beim S-Pedelec auch die Anzahl der Sitze im Fahrzeugschein festgeschrieben, was seine Eignung als Familienmobil stark einschränkt. „Anders als beim herkömmlichen Pedelec ist es verboten, mit dem S-Pedelec einen Kinderanhänger zu ziehen.
Wie Motorräder müssen S-Pedelecs permanent mit Licht fahren.
Mitnahme von S-Pedelecs im Nahverkehr
Leider ist die Mitnahme in Bus und Bahn (ÖPNV) nicht einheitlich geregelt.
Positives Beispiel sind die „Beförderungsbedingungen für die Verbund- und Gemeinschaftstarife in NRW sowie den NRW-Tarif.“
Dort heißt es:
- Ein Fahrrad ist ein mit Muskelkraft betriebenes Radfahrzeug. Gleichgestellt sind sowohl versicherungsfreie als auch versicherungspflichtige „schnelle“ Radfahrzeuge mit elektrischer Tretunterstützung (sogenannte Pedelecs und E-Bikes).
Der RMV hingegen sieht es wie folgt:
- Als Fahrräder gelten einsitzige Zweiräder, Tandems sowie Fahrräder mit elektromotorischem Hilfsantrieb, wenn sie nicht unter die EU-Richtlinie 2002/24/EC fallen und somit keine Zulassung benötigen. Alle sonstigen Fahrzeuge mit Motorausrüstung sowie Sonderkonstruktionen (z. B. Zweiräder mit langem Radstand und Lastenräder) sind von der Mitnahme ausgeschlossen.
Die beliebtesten Hersteller von S-Pedelecs
Zu den Pionieren in Sachen S-Pedelec gehört sicherlich die Firma Stromer, welche in der Frühzeit der Pedelec Ära der S-Pedelec Sparte mehr zutraute als alle renommierten Hersteller zusammen. Der Enthusiasmus in Sachen S-Pedelec hat sich aufgrund der bislang doch sehr übersichtlichen Verkaufszahlen jedoch etwas gelegt. Ein S-Pedelec im Portfolio zu haben ist mittlerweile wohl eher Prestigesache und die Möglichkeit, zu zeigen was technisch machbar ist. Wenn sich auch der schnelle City Commuter als S-Pedelec geradezu anbietet, ist die Auswahl nicht auf diesen Typ beschränkt: Vom Rennrad über das Trekking- bis zum Mountain Bike wird jedes Genre bedient.
Plädoyer für das S-Pedelec
Wo so viel Schatten ist, da muss doch auch Licht sein?
Laut Statistik waren im Jahr 2017 ein Prozent aller verkauften „E-Bikes“ S-Pedelecs. Das sind rechnerisch immerhin 7.000 Liebhaber dieser noch recht seltenen Fahrrad Gattung. Menschen, denen daran gelegen ist, zügig von A nach B zu kommen, viele von diesem mit dem Ziel, den so geliebten PKW gegen Flexibilität, Ent-Stressung und minimalste Energiekosten einzutauschen.
Menschen, die sich bei einer Wohlfühl Reisegeschwindigkeit von 35 km/h eingependelt haben und missbilligende Blicke ihrer automobilen „Mitpendler“ mit stoischer Gelassenheit ertragen, wenn sie – wie vom Gesetz gefordert – Radwege meiden und in der Blechkarawane mitschwimmen.
Mittlerweile sind Radschnellwege in aller Munde – so speziell der RS1 von Hamm nach Duisburg – 101 Kilometer lang, vier Meter breit und später auch beleuchtet.
Radschnellwege sind von ihrer Definition her:
„Radschnellverbindungen, in der Schweiz auch Velobahnen genannt, sind Verbindungen im Radverkehrsnetz einer Gemeinde oder Stadt-Umland-Region, die wichtige Zielbereiche mit entsprechend hohen Quell- und/oder Zielverkehren über größere Entfernungen verknüpfen und durchgängig ein sicheres sowie attraktives Befahren bei hohen Geschwindigkeiten ermöglichen sollen.“
S-Pedelecs in diesem Verbund auszuschließen, wie Stand heute noch heftig diskutiert, würde das S-Pedelec wohl endgültig ad absurdum führen und über kurz oder lang das „Aus“ für dieses kleine aber feine Nischenprodukt bedeuten…
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Man liest über Rad- und Mofawege unterschiedliches. Hast du eine „sichere Quelle“ für die Aussage, dass für Mofa freigegebene Wege trotzdem tabu sind, und auch Radwege außerorts? Das wäre sehr hilfreich… besonders, falls es inzwischen doch zulässig wäre :-).
Vielen Dank & Gruß!
Hallo Thorsten,
leider sind die von dir erwähnten Einschränkungen nach wie vor aktuell.
Lies hierzu auch einmal den folgenden Artikel von „pressedienst-fahrrad.de“:
https://www.pd-f.de/2018/04/05/s-pedelecs-wenn-das-fahrrad-zum-kraftfahrzeug-wird_12377
Viele Grüsse
Wolfgang
Prima!
Dem abgebildeten S-Pedelec fehlt als solchem der Rückblickspiegel (oder ist er ein Zefal-Spiegel auf dem Unterrrohr? Und wäre der als solcher zugelassen?).
Hallo,
genau…
Laut dieser Übersicht: https://www.fahrrad-xxl.de/medien/leitfaden-bauteiletausch-s-pedelec-230013/vw_name.download/ wäre der Zefal nicht zulässig, da nicht gleiche Anbaulage.
Grüsse
Wolfgang
Hallo, schöner Beitrag.
Nach langer langer langer Überlegungszeit habe ich mich nun für ein S-Pedelec entschieden. Nach einigen Testfahrten mit normalen E-Bikes kam mir die Begrenzung bei 25 km/h wie ein unnatürliches Hemmnis vor. Ich bin mir der gesetzlichen Beschränkungen bewusst. Also gut, dann fahre ich künftig auf der Fahrbahn (deren Beläge ja meist sowieso besser sind) und muss hupende MIVs stoisch ertragen und andere Agressionen. Immerhin kann ich jetzt quäkend zurückhupen.
Natürlich werde ich dennoch abseitige Wege in freier Natur künftig weiterhin benutzen – mit angemessenem Tempo, versteht sich. Auf den ersten und zweiten Blick sieht es ja aus wie ein normales Fahrrad. Und im Prinzip ist es das ja auch. Es fällt nicht auf.
Vielleicht erkennt der Gesetzgeber ja doch in Bälde, dass wir hier etwas ganz Phantastisches in Sachen E-Mobiliät nutzen könnten.
Hallo Uli,
das mit dem „unnatürlichem Hemmnis“ bringt es auf den Punkt.
Da ich oft zwischen Pedelec und S-Pedelec wechsele fällt mir das auch immer wieder ganz besonders unangenehm auf.
Ich pendele mich beim S-Pedelec immer auf etwa 34 km/h laut Tacho ein.
Das „Raser Image“, das uns S-Pedelec Fahrern zum Teil angedichtet wird, haben wir definitiv zu Unrecht…
Weiterhin viel Spaß mit deinem S-Pedelec und eine allzeit gute, unfallfreie Fahrt!
Grüsse
Wolfgang
Vorschriften ohne Ende.Und das Lieblingswort der Deutschen heist Verboten
Hallo Axel,
leider, leider. Natürlich haben die Vorschriften den Hintergrund Sicherheit zu suggerieren, jedoch artet die Bürokratie oftmals aus. Das sieht man z.B. sehr stark bei der Diskussion bezügl. der E-Roller.
Alles Gute
Sascha
im Abschnitt „Mal eben Teile tauschen..“ wird lang und breit aufgeführt, was alles „verboten“ ist. Den selben Unfug findet man fast wortwörtlich auf vielen anderen Webseiten, die alle angeblich „Bescheid“ wissen über S-Pedelecs. Heute schreibt jeder wie ihm der Stift gewachsen ist, meißt ohne fachlich fundiertes Wissen.
Ich vermisse immer wieder §en und Quellenangaben, wo ich derlei Vorgaben nachlesen kann. Auch weiß niemand zu berichten, was letztendlich erlaubt ist.
Für Einspurfahrzeuge gilt in der StVZO als maximale Breite 1 m. Das kann bei einem Motorrad schon mal eng werden, wenn ich Koffer montieren will. Das heißt im Umkehrschluss aber auch, dass alles was 1 m Breite nicht überschreitet durchaus möglich ist. Klar gibt es auch Sonderfälle in beide Richtungen, zu welchen die technischen Ingenieure bei TÜV, Dekra, usw. sicher gerne beraten.
Wenn bei meinem S-Pedelec das breiteste Maß bei dem/den Spiegeln liegt, dann kann ich in meinem Verständnis z. Bsp. auch Barends montieren, die deutlich innerhalb der Abmessungen bleiben. Oder ich kann Klick-Pedale montieren, sofern sie über Rückstrahler verfügen.
Letztlich zählt, was mir der Sachverständige im CoC Papier (welches dreimal so groß ist wie eine „Zulassungsbescheinigung Teil1“) bescheinigt.
Was mir dann noch fehlt ist eine verlässliche Aussage darüber, ob ich das in englischer Sprache gehaltene CoC ständig mitführen muss oder nicht, so wie neben dem Versicherungskennzeichen auch die Versicherungsurkunde .. derartigen Blödsinn gibt es bei normalen KFZ Gottlob nicht.
Hallo Florian,
das Thema „Teile tauschen“ kann beim S-Pedelec in der Tat zur echten Herausforderung werden, da hast du vollkommen recht.
Ich orientiere mich da mittlerweile an dem „Leitfaden für den Bauteiletausch bei schnellen E-Bikes/Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h“.
Der wurde von der Arbeitsgemeinschaft „Bauteiletausch an E-Bikes und Pedelecs“ von den folgenden Verbände und Firmen entwickelt: Bundesinnungsverband Zweirad-Handwerk (BIV), TÜV Rheinland, velotech.de, Verbund Service und Fahrrad (VSF), Zedler-Institut sowie der Zweirad-Industrie-Verband (ZIV).
Die sollten es eigentlich wissen…
Der Leitfaden ist unter anderem hier abrufbar: https://www.vsf.de/uploads/tx_news/Leitfaden_Bauteiletausch_E-Bike_45_Stand-24-05-2018_DE.pdf
Dir auch 2019 eine gute und unfallfreie Zeit mit deinem S-Pedelec
Viele Grüsse
Wolfgang