Das Wichtigste in Kürze
So gerne wir sie an dieser Stelle auch entkräften würden – so viel sei vorweg gesagt: all die angeblichen Reglementierungen rund um das S-Pedelec, von denen du bis jetzt gehört hast – sie sind nicht frei erfunden, sondern Realität.
So heißt es auch für den S-Pedelec Fahrer oben im Titelbild in der Theorie: Umkehren – denn ein S-Pedelec ist nun mal kein Fahrrad…
Im Detail haben die Eigentümer eines S-Pedelecs sogar mit noch viel mehr Widrigkeiten zu kämpfen als gemeinhin angenommen.
Wir möchten trotzdem versuchen zu vermitteln, was den Reiz dieser so speziellen Fahrrad Sparte ausmacht – welche Hersteller und Varianten es gibt und wie es um die Zukunft des S-Pedelec bestellt ist.
⚖️ Pedelec vs. S-Pedelec: Worin liegen die Unterschiede?
Von all den juristischen Reglementierungen mal abgesehen – das S-Pedelec:
- kommt rein optisch auf den ersten Blick wie sein „kleiner Bruder daher“
- benötigt ebenfalls die Muskelkraft des Fahrers, damit eine Unterstützung durch den Motor stattfinden darf und kann
- bedient sich der gleichen (jedoch erstarkten) Motorentechnik
- ist in seiner Reichweite noch stärker von der Akkukapazität abhängig
- ist ebenfalls in seiner Höchstgeschwindigkeit reglementiert (auf 45 km/h statt 25 km/h)
Das geschulte Auge (oder soll man sagen Ohr?) kann ein S-Pedelec jedoch mit etwas Übung sehr wohl von seinem „kleinen Bruder“ unterscheiden:
- natürlich muss ein Versicherungskennzeichen montiert (und übrigens seit 2015 bei neu zugelassenen S-Pedelecs auch noch beleuchtet) sein.
- am serienmäßigen Rückspiegel
- an den gelben Seitenstrahlern, welche meist an der Gabel verbaut sind
- am meist via Federkraft einklappbaren Seitenständer
- wer schon mal vom S-Pedelec „angehupt“ wurde – diese ist wie auch ein Bremslicht seit 2018 für neu produzierte S-Pedelecs Pflicht
- an der Bereifung mit „ECE“ Freigabe (zu erkennen an einem Kreissymbol mit einem „E“ und einer Zahl)
- an den Bremshebel mit Kugelenden
- an der festmontierte Lichtanlage (die durch den Akku gespeist werden darf)
❗ Welche rechtlichen Aspekte müssen bei einem S-Pedelec berücksichtigt werden?
S-Pedelec Helm – Gibt es eine Helmpflicht?
Ja – die gibt es für S-Pedelecs. Allerdings lässt § 21a Abs. 2 StVO hier (noch) Spielraum für den Fahrer. Im Gesetzestext ist bis dato nur von der Pflicht, einen „geeigneten Schutzhelm“ zu tragen die Rede. Wenn man es genau nimmt, schließt dies die normalen Fahrradhelme aus. Denn diese werden lediglich mit einer Aufprallgeschwindigkeit von 19,5 km/h getestet – viel zu wenig für S-Pedelecs, die bis zu 45 km/h schaffen. Die Suche nach dem perfekten, gesetzeskonformen S-Pedelec Helm gestaltet sich nicht wirklich einfach. Will man auf der sicheren Seite sein, dann sollte man auf solche mit ECE-R-22.05 Zertifizierung achten. Der wohl derzeit stylischste Helm kommt von der Firma Cratoni – der „Vigor“.
Hier findest du unsere Fahrradhelme die wir aktuell anbieten:
S-Pedelec Versicherung & Kennzeichen
Dann müssen wir wohl doch warten, bis morgen der Chef aus dem Urlaub kommt – so der Kommentar der Vertretung, nachdem wir eine Stunde gemeinsam erfolglos versucht hatten, im Computer meiner „Haus und Hof“ Versicherung mein S-Pedelec ordnungsgemäß zu klassifizieren und im System zu erfassen.
Die gute Nachricht: Das ist mittlerweile 6 Jahre her und waren auch S-Pedelecs seinerzeit für Versicherungen noch Exoten, so ist der Abschluss einer Haftpflichtpolice – „Mofa Kennzeichen“ – mittlerweile zur Routine geworden.
Denn ohne geht’s nicht – so sieht der Gesetzgeber für S-Pedelecs eine Haftplicht Versicherung obligatorisch vor. Ob man diese um eine Kaskoversicherung oder gar eine Vollkaskoversicherung möchte, bleibt jedem selbst überlassen. Der Vergleich unter den Tarifen kann sich jedoch lohnen. Erste Anlaufstelle ist aber sicherlich der eigene Versicherer, bei dem die Privathaftplicht abgeschlossen wurde.
Ohne diese läuft man im Übrigen auch bei Schäden mit dem normalen Fahrrad Gefahr, in ernsthafte Schwierigkeiten zu geraten. Denn laut Gesetz haftet jeder Bundesbürger mit seinem gesamten Vermögen für einen von ihm angerichteten Schaden. Gerade Personenschäden können Hunderttausende von Euro kosten, in manchen Fällen auch Millionen.
S-Pedelec Führerschein
Im Straßenverkehr benötigt der Fahrer die Fahrerlaubnis für Kleinkrafträder der Klasse M. Seit 19. Januar 2013 heißt diese Klasse AM und ist in den Motorradführerscheinen sowie im Pkw-Führerschein der Klasse B (früher Klasse 3) enthalten. Die Klasse AM steht Personen ab 16 Jahren offen und schließt sowohl eine theoretische als auch praktische Prüfung ein.
Seit S-Pedelecs nicht mehr als (Leicht-)Mofas, sondern als Kleinkrafträder L1e eingestuft wurden, gilt auch nicht mehr die Regel, dass man keinen Führerschein braucht, wenn man vor dem 01.04.1965 geboren wurde.
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle ergänzt: Während für das Pedelec dieselben Alkohol-Höchstwerte gelten wie beim normalen Fahrradfahren (1,6 Promille) kommen bei einem S-Pedelec noch strengere Regeln zur Anwendung, was den Konsum von Alkohol anbelangt: Schon ab 0,5 Promille musst du mit Konsequenzen rechnen.
Die Motorleistung der S-Pedelec Klasse
NEU ab 01.01.2017: Nach der neuen EU-Typengenehmigung (EU-Verordnung Nr. 168/2013), die ab Anfang 2017 gilt und die alte Verordnung 2002/24/EG aufhebt, können die Fahrzeuge der Klasse L1e-B, L2e und L6e bis zu 4 kW max. Nenndauerleistung oder Nutzleistung erbringen (Wichtig: Erlaubt ist nach der Novelle höchstens eine vierfache Unterstützung der Fahrerleistung.) Früher pauschal maximal 500 Watt.
S-Pedelec Umbausatz – Lässt sich ein Fahrrad zum S-Pedelec nachrüsten?
Ganz ehrlich? Finger weg!
Selbst gebaute oder nachgerüstete S-Pedelecs verfügen nicht über eine Betriebserlaubnis. Somit dürfen sie nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.
Um eine Betriebserlaubnis zu erhalten, ist die Vorführung und Abnahme des nachgerüsteten S-Pedelecs bei einer amtlich anerkannten technischen Prüfstelle (zum Beispiel eine spezialisierte TÜV Prüfstelle) notwendig.
Das ist jedoch mit einem immensen Zeit- und Kostenaufwand verbunden. Bevor man sich zu diesem Schritt entscheidet, sollte man also sicherheitshalber beim TÜV nachfragen. Dann doch lieber einen neues S-Pedelec!
Sonstige S-Pedelec „Handicaps“
Mal eben Teile tauschen ist nicht
Was beim Fahrrad selbstverständlich ist – mal eben einen anderen Reifentyp aufziehen, zum Beispiel heißt beim S-Pedelec zunächst einen Blick auf die Herstellervorgaben. So muss der Reifen nicht nur mit einer „ECE“ Freigabe versehen sein, in der Regel sind auch Typ und Ausführung vom Hersteller eingeschränkt bzw. vorgeschrieben. Außerdem gilt eine Reifen Mindestprofiltiefe von 1 mm. Achtung: Solche Umbaurestriktionen können auch solche Bauteile wie Lenker, Vorbau, Schaltung, Kettenblatt, Strahler, Spiegel, Frontscheinwerfer, Rücklicht, Sattelstütze, Seitenständer, Felgen/Naben/Laufräder, Nummernschildhalter betreffen.
Auch Alles, was die Abmessungen des Rads verändert, ist ohne Eintragung tabu, wie etwa die beliebten Barends!
Wie war das nochmal mit dem Fahren auf dem Radweg?
Nach wie vor keine Entwarnung – ob nun geduldet oder nicht:
- Radwege: niemals, auch nicht außerorts, auch nicht, wenn für Mofas oder e-Bikes freigegeben.
- Einbahnstraßen: nur in Fahrtrichtung, auch wenn für Radfahrer die Gegenrichtung freigegeben ist.
- Auch Feld- und Waldwege mit Schild „Durchfahrt verboten“ (roter Kreis auf weißem Grund) sind tabu (auch mit ausgeschaltetem Motor)
Und wenn wir schon mal dabei sind:
Als Kraftfahrzeug ist beim S-Pedelec auch die Anzahl der Sitze im Fahrzeugschein festgeschrieben, was seine Eignung als Familienmobil stark einschränkt. „Anders als beim herkömmlichen Pedelec ist es verboten, mit dem S-Pedelec einen Kinderanhänger zu ziehen.
Wie Motorräder müssen S-Pedelecs permanent mit Licht fahren.