Bußgeldkatalog für Radfahrer
Sicherheit geht vor! Darum aufgepasst - wer die Regeln mißachtet, kann auch als Fahrradfahrer zur Kasse gebeten werden. Führerscheinbesitzer können Punkte bekommen oder müssen im Schwerstfall den Führerschein sogar abgeben.
Besondere Regelungen gelten für das Radfahren unter Alkoholeinwirkung, die gesondert aufgeführt sind.
| Straßenverkehrs-Ordnung StVO Straßenverkehrszulassungs-Ordnung StVZO |
Euro | ...mit Behin- derung |
...mit Gefähr- dung |
...Unfall / Punkte |
|---|---|---|---|---|
| Straßenbenutzung - § 2 Abs. 2, 4 StVO | ||||
| Das Rechtsfahrgebot missachtet. |
10,- | 15,- | 20,- | 25,- |
| Nichtbenutzen des vorhandenen Radweges / Radfahrstreifen | 15,- | 20,- | 25,- | 30,- |
| Radweg in nicht zugelassener Richtung befahren | 15,- | 20,- | 25,- | 30,- |
| Nebeneinander gefahren und dadurch andere behindert | 15,- | 20,- | 25,- | |
| Abbiegen - § 9 Abs. 1, 2 StVO | ||||
| Sie Blieben als auf der Fahrbahn abbiegender Radfahrer nicht an der rechten Seite eines in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeuges, obwohl ausreichend Raum vorhanden war. | 10,- | 15,- | 20,- | 25,- |
| Sie bogen als Radfahrer nach links ab, indem Sie die Fahrbahn hinter der Kreuzung/Einmündung überquerten. Dabei stiegen Sie nicht ab, obwohl die Verkehrslage es erforderte. | 10,- | 15,- | 20,- | 25,- |
| Sie bogen ab, ohne die Fahrtrichtungsänderung rechtzeitig und deutlich anzukündigen. | 10,- | 30,- | 35,- | |
| Beleuchtung - § 17 Abs. 1 StVO | ||||
| Sie unterließen es, die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen, obwohl es die Sichtverhältnisse erforderten. | 10,- | 15,- | 35,- | |
| Personenbeförderung - § 21 Abs. 3 | ||||
| Eine über 7 Jahre alte Person auf einem einsitzigen Fahrrad befördert. | 5,- | |||
| Ein Kind ohne vorgeschriebene Sicherheitsvorrichtung auf dem Fahrrad befördert | 5,- | |||
| Sonstige Pflichten - § 23 Abs. 1, 1a, 3 | ||||
| Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden bzw. nicht betriebsbereit war. | 10,- | 20,- | 25,- | |
| Sie benutzten als Radfahrer verbotswidrig ein Mobiltelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon aufnahmen und hielten. | 25,- | |||
| Sie führten das Fahrzeug, obwohl Ihr Gehör durch Geräte beeinträchtigt war. (MP3-Player, Radio etc.) |
10,- | |||
| Sie hängten sich an ein fahrendes Fahrzeug bzw. Sie fuhren freihändig. |
5,- | |||
| Zeichen und Anweisungen der Polizeibeamten - § 36 StVO Abs. 1, 2 | ||||
| Als Radfahrer nicht das Haltegebot bzw. Zeichen des Polizeibeamten beachtet | 25,- | |||
| Wechsellicht- und Dauerlichtzeichen - § 37 StVO Abs. 2 | ||||
| Als Radfahrer Rotlicht für Fußgänger missachtet. | 25,- | |||
| Rotlicht missachtet | 25,00 | 62,50 / 1 |
62,50 / 1 |
|
| Rotlicht, das bereits länger als eine Sekunde dauerte, missachtet | 62,50 / 1 |
100,00 / 1 |
100,00 / 1 |
|
| Vorschriftzeichen - § 41 Abs. 2 StVO | ||||
| Sie befuhren als Radfahrer die Straße entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung. |
15,00 | 20,00 | 25,00 |
30,00 |
| Sie benutzten als Radfahrer nicht den vorgeschriebenen Sonderweg |
5,00 |
|||
| Sie befuhren als Radfahrer den gemeinsamen Rad- und Fußweg, ohne Rücksicht auf die Fußgänger zu nehmen. |
10,00 | 15,00 | 20,00 | 25,00 |
| Im Fußgängerbereich gefahren. |
10,00 | 15,00 | 20,00 | 25,00 |
| In einem Fußgängerbereich, in dem Fahrzeugverkehr zugelassen war, einen Fußgänger gefährdet. |
20,00 | |||
| In einem Fußgängerbereich, in dem Fahrzeugverkehr nicht zugelassen war, einen Fußgänger gefährdet. | 25,00 | |||
| Sie benutzten als Radfahrer den Verkehrsbereich, obwohl dieser für Sie gesperrt war. | 10,00 | 15,00 | 20,00 | 25,00 |
| Sie beachteten als Radfahrer nicht das bestehende Verbot der Einfahrt. |
15,00 |
20,00 |
25,00 | 30,00 |
| Technische Einrichtungen an Fahrrädern - § 64a, 65, 67 StVZO | ||||
| Fahrrad ohne Klingel | 10,00 | |||
| Fahrrad ohne funktionierende Bremsen | 10,00 | |||
| Sie führten ein Fahrrad, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vorhanden, bzw. nicht betriebsbereit war. | 10,00 | |||
| Sie führten ein Fahrrad ohne die vorgeschriebene seitliche Kenntlichmachung (zwei gelbe Speichenrückstrahler und/oder ringförmige reflektierende weiße Streifen je Rad). | 10,00 | |||
| Sie führten die für ein Rennrad bis 11 kg erforderliche lichttechnische Einrichtung nicht mit. | 10,00 |
Radfahren unter Alkoholeinwirkung
Wer mit dem Rad unterwegs ist, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränge nicht in der Lage ist, sein Fahrzeug (Fahrrad) sicher zu führen, wird wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 des Strafgesetzbuches) mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr betraft. Eine konkrete Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss hierfür nicht eingetreten sein.
Die Rechtsprechung geht davon aus, dass ein Radfahrer ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,6 Promille nicht mehr in der Lage ist, sein Rad sicher zu führen (absolute Fahruntüchtigkeit; Kraftfahrer schon ab 1,1 Promille). Wird diese BAK erreicht, ist der Strafbestand verwirklicht.
Unterhalb von 1,6 Promille müssen noch weitere Umstände dazu kommen, die insbesondere in einem alkoholtypischen Fahrverhalten liegen können (z.B. Fahren von Schlangenlinien, grundloses Abkommen von der Fahrbahn)
Quelle: Auszug aus dem , Tatbestandskatalog bundesweit, Stand: 01.03.2008, 6. Auflage
Wenn sie mehr über Bußgelder erfahren wollen, können Sie sich direkt beim Kraftfahrt-Bundesamt erkundigen.


Radfahren unter Alkoholeinwirkung
Kraftfahrt-Bundesamt
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