E-Bike Umbau & ModifikationDas geht beim E-Bike Umbau

Was ist von E-Bike Nachrüstkits zu halten?

Nachrüstsätze sind mit Bedacht zu wählen. Beim Nachrüsten eines Motors ist das Problem, dass die Fahrradhersteller das Rad nicht für den Betrieb mit einem Motor ausgelegt haben. Somit können verschiedene Bauteile den neuen Anforderungen eventuell nicht standhalten. Sobald man einen Motor nachrüstet, wird man selbst zum Hersteller des Rades. Hinzu kommt, dass hochwertige Nachrüstsysteme preislich gegenüber einem neuen Pedelec in der Regel unrentabel sind. 

Was ist mit Tuningmöglichkeiten für mein E-Bike?

Wir raten dringend vom Einbau der erhältlichen Tuningbausätze ab. Durch den Einbau erlischt die Gewährleistung des Herstellers. Des Weiteren wird das Fahrrad zum Kraftfahrzeug ohne Betriebserlaubnis. Man fährt also ohne Versicherungsschutz. (Straftat, kann mit Freiheitsentzug bis 1 Jahr oder hohe Geldbuße sowie Führerscheinentzug geahndet werden.) Rein optische Veränderungen sind hingegen erlaubt.

Darf ich Bauteile an meinem E-Bike beliebig umbauen?

Bauteile am E-Bike modifizieren

Ja, bei zulassungsfreien Pedelecs darf man als Endverbraucher alles, außer Antriebskomponenten, beliebig den persönlichen Bedürfnissen anpassen. Anders ist es bei S-Pedelecs geregelt. Hier ist die Freigabeliste für Umbauten des jeweiligen Herstellers gefragt. 


Haibike / Winora beispielsweise gibt offiziell folgende Informationen (Stand 08/2016):


Nur mit Originalteilen ersetzt werden dürfen:
  • Rahmen
  • Gabel
  • Bremsanlage
  • Motoreinheit
Nur mit ausdrücklicher Freigabe der Winora-Staiger GmbH geändert werden dürfen:
  • Reifen
  • Lenker
  • Vorbau
  • Schaltung
  • Kettenblatt
  • Strahler
  • Spiegel
  • Frontscheinwerfer
  • Rücklicht
  • Sattelstütze
  • Seitenständer Felgen/Naben/Laufräder
  • Nummernschildhalter
Ohne Freigabe und somit frei geändert werden dürfen:
  • Griffe
  • Schalthebel
  • Sattel
  • Sattelstützklemmring
  • Kette
  • Steuersatz
  • Kurbel
  • Schlauch
  • Batterie (alle kompatiblen Bosch „Frametype“ - Batterien möglich) Klingel Gepäckträger (max. +15 % der Abmessungen des Originals, Position Kennzeichenhalter muss erhalten bleiben)
  • Schutzblech (muss nach EN14764 gefertigt und fest am Rahmen montiert sein und in den Abmaßen mit dem Original +/- 15 % übereinstimmen)
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Zum Vergleich

* Als Gegenleistung für die Abgabe der Bewertungen haben alle veröffentlichten Bewertungen an einem Gewinnspiel teilgenommen.
** Die angegebene Ersparnis von bis zu 40% bezieht sich auf die Differenz zwischen dem Barpreis und dem Leasingpreis eines Fahrrads. Die genaue Ersparnis kann je nach individueller Steuersituation und den spezifischen Leasingbedingungen variieren. Individuelle Berechnungen können über den Vorteilsrechner der jeweiligen Leasinggesellschaft ermittelt werden.
¹ Bei diesem Streichpreis handelt es sich um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP). Technische Änderungen, Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten.
² Bei diesem Streichpreis handelt es sich um eine ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (ehemaliger UVP). Technische Änderungen, Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten.
³ Der Gutschein gilt ausschließlich im Onlineshop fahrrad-xxl.de ab einem Mindestbestellwert von 100 €.
⁴ Der Gutschein EXTRA10 ist ausschließlich im Onlineshop fahrrad-xxl.de und nicht in den Filialen gültig (nur Lagerware), kein Mindestbestellwert notwendig, pro Warenkorb einmal anwendbar, Aktionszeitraum: 27.10.2025 - 09.11.2025
⁶ Finanzierung über den Kreditrahmen mit Mastercard®; Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 10.000 €. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Gebundener Sollzinssatz von 0,00 % gilt nur für Verfügungen beim kreditvermittelnden Händler, im Falle der Erstverfügung zeitlich befristet auf 10 Monate, im Falle nachfolgender Verfügungen befristet auf 10 Monate ab Verfügung (soweit entsprechende Mitteilung durch die Consors Finanz). Danach und für alle weiteren Verfügungen beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 17,43 % (18,90 % effektiver Jahreszins). Die monatliche Rate beträgt mind. 3 % des höchsten, jeweils nach dem letzten vollständigen Ausgleich des Kontos erreichten und auf volle 100 EUR aufgerundeten Sollsaldos, mind. jedoch 9 EUR, oder - sofern höher - die im jeweiligen Abrechnungsmonat anfallenden Sollzinsen zzgl. Kosten einer etwaigen Restschuldversicherung. Die letztgenannte Variante soll sicherstellen, dass bei einem nach Vertragsschluss stark gestiegenen Zinsumfeld die Teilzahlungen mindestens die anfallenden Zinsen und die Versicherungsprämie abdecken. Der Kreditrahmen kann daneben für quartalsweise zurückzuzahlende Einkäufe genutzt werden (Kartenfunktion Einmalzahlung). Diese sind sollzinsfrei, wenn sie zum vereinbarten Fälligkeitstag vollständig zurückgezahlt werden. Gültig für Kunden ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, gültigem Personalausweis oder Reisepass (Nicht-EU-Bürger i. V. m. gültigem Aufenthaltstitel), gültiger Girocard auf eigenen Namen und Mindestnettoeinkommen von 556 € (ohne Kindergeld). Selbstständige: Finanzierung nur für private Zwecke, mind. 24 Monate Selbstständigkeit. Ggfs. wird ein aktueller Gehalts-/Einkommensnachweis benötigt. Weitere Einzelheiten zum Kreditrahmen entnehmen Sie bitte Ihrem Kreditvertrag. Widerrufsrecht: Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs, wenn die Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) erfolgt. Der Widerruf ist zu richten an: BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland, Wuhanstraße 5, 47051 Duisburg (Fax: 02 03/34 69 54-09; Tel.: 02 03/34 69 54-02; E- Mail: widerruf@consorsfinanz.de).

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