Fahrradlampe nach StVZO notwendig?

Dies kommt darauf an, welche Art von Fahrrad du fährst. Rennräder mit einem Gesamtgewicht von bis zu 11 Kilogramm benötigen keine fest verbaute Fahrradbeleuchtung. Alle anderen Fahrräder müssen nach der StVZO die folgenden Beleuchtungskriterien erfüllen: Aktive Beleuchtungselemente:

  • weißer funktionstüchtiger Scheinwerfer vorn
  • roter funktionstüchtiger Rückstrahler hinten
  • Energieversorgung über Batterie oder Dynamo

 

Passive Beleuchtungselemente:

  • weißer Reflektor vorn
  • roter Reflektor hinten
  • zwei seitlich reflektierende Elemente in den Laufrädern (Katzenaugen) oder Reflektor streifen auf den Seitenwänden der Reifen
  • pro Seite zwei Reflektoren an den Pedalseiten

Eine Übersicht über diese Regeln findest du in unserer extra dafür angelegten Beratungsseite zum Thema StVZO konforme Fahrradbeleuchtung.

Zum Vergleich

* Als Gegenleistung für die Abgabe der Bewertungen haben alle veröffentlichten Bewertungen an einem Gewinnspiel teilgenommen.
¹ Bei diesem Streichpreis handelt es sich um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP). Technische Änderungen, Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten.
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