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E-Bike Reparatur

 E-Bike Wissen Kompakt - Reparatur

E-Bikes bzw. Pedelecs sind nicht nur dem Fahrrad gleichgestellt – vom Antriebsstrang (Motor / Akku / Display) einmal abgesehen, sind so die Kernkomponenten natürlich auch nach wie vor vom „traditionellen“ Fahrradhändler (so es diesen überhaupt noch gibt), einfach zu warten und zu reparieren. (Sollte man meinen - siehe jedoch: "Mehr zum Thema")

Bei Motor / Akku und Display sieht es natürlich etwas anders aus. Mittlerweile sind recht viele, sehr unterschiedliche Systeme im Markt. Es empfiehlt  sich daher, im Falle eines Problems mit einem dieser Bauteile einen Händler aufzusuchen, welcher diesen Antriebshersteller auch selbst im Programm hat. Nur dieser verfügt dann in der Regel über die notwendigen Diagnosetools und das Know-how, um schnell und effizient helfen zu können.

Auch für uns von Fahrrad XXL ist es eine Selbstverständlichkeit, dir bei Schwierigkeiten mit deinem E-Bike mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Egal ob Reparatur, Wartung oder Hilfe bei einem Software-Update – unsere Servicemitarbeiter sind bestens geschult und helfen dir gerne weiter. Komme einfach in einer unserer Filialen vorbei oder wende dich an unsere Hotline. Gerne helfen wir dir auch dabei, die Wartung und Pflege deines Fahrrades selbst zu übernehmen. Wirf dazu einfach einen Blick in unseren Fahrrad-Reparatur Ratgeber.

Mehr zum Thema Reparatur

Besondere Hinweise für den Bauteiletausch an Pedelecs

  • Während die Reparatur an einem Fahrrad noch eine recht übersichtliche Angelegenheit ist, wird es beim Bauteiletausch an einem Pedelec unter Umständen so richtig knifflig. Der Zweirad-Industrie-Verband hat hierzu in einer Arbeitsgruppe eine sehr detaillierte Übersicht erarbeitet und zur Verfügung gestellt, um den Umgang mit diesem Thema zu erleichtern und Fehlreparaturen vorzubeugen.
Grundsätzlich teilt der ZIV in seinem Leitfaden den Bauteiletausch bei E-Bikes in verschiedene Kategorien auf.
Für Pedelecs und S-Pedelecs gibt es je eine unterschiedliche Übersicht. 
  • Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers / Systemanbieters getauscht werden dürfen
  • Bauteile, die nur nach Freigabe des Fahrzeugherstellers getauscht werden dürfen
  • Bauteile, die nach Freigabe des Fahrzeug- oder Teileherstellers getauscht werden dürfen. Hinweis: Eine Freigabe des Teileherstellers kann nur dann erfolgen, wenn das Bauteil im Vorfeld gemäß seiner Bestimmung und den entsprechenden Normenausreichend   geprüft und eine Risikoanalyse durchgeführt wurde.
  • Bauteile, für die keine spezielle Freigabe notwendig ist 
  • Besondere Hinweise beim Anbau von Zubehör
Wie gravierend die Unterschiede im Hinblick auf Pedelecs / S-Pedelecs sein können zeigt sich an einem gängigen Zubehör, den beliebten "Lenkerhörnchen". In der Richtlinie heißt es zu diesem Sachverhalt:
  • Pedelec: Lenkerhörnchen (Bar Ends) sind zulässig, sofern fachgerecht nach vorne montiert. (Die Lastverteilung darf nicht gravierend verändert werden)
  • S-Pedelec: Lenkerhörnchen (Bar Ends) sind nicht zulässig
Die Liste für Pedelecs und S-Pedelecs kann im Kapitel "Videos / Medien / Links / Downloads" heruntergeladen werden.
Die 5 häufigsten Fragen zur Reparatur

Gibt es ausreichend Ersatzteile für ein E-Bike?

  • Die meisten mechanischen Komponenten entsprechen weitgehend denen "normaler" Fahrräder. Auf der elektrisch / elektronischen Seite sind durchweg namhafte Hersteller am Start, die  eine Ersatzteilversorgung über Jahre hinweg gewährleisten können. Probleme könnte es mit dem ein oder anderen "Baumarkt" Rad geben, wenn der Hersteller irgendwann möglicherweise nicht mehr existiert.

Wie lange habe ich Garantie auf ein E-Bike?

  • Grundsätzlich hat jeder Verbraucher das Recht, eine gekaufte Ware fehlerfrei ausgehändigt zu bekommen. Die Gewährleistung ("Sachmängelhaftung") ist ein gesetzlich geregelter Anspruch des Verbrauchers gegenüber dem Verkäufer, wenn eine fehlerhafte Ware ausgeliefert wird. Grundsätzlich gilt für Neuwaren eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Der Hersteller kann unabhängig davon eine erweitertes Garantieversprechen machen - wie z.B. Kalkhoff (3 Jahre auf Antrieb/Akku, 10 Jahre auf den Rahmen)

Gibt es einen Pannendienst für E-Bikes?

  • Diese gibt es in der Tat. Oft sind diese Bestandteil einer erweiterten Hausratversicherung. Ein Beispiel dafür ist der Dienstleister der "MySchleppApp", welcher mit der Gothaer Versicherung zusammenarbeitet.

Sind die Antriebe von Pedelecs besonders störanfällig?

  • Nein - Pedelec Motoren sind mittlerweile ausgereifte Großserienprodukte mit ausgiebiger Vortestphase und nachgeschalteter Qualitätskontrolle durch die  Hersteller.

Kann ich nachträglich eine Beleuchtung an den Akku anschließen?

  • Grundsätzlich ja - jedoch muss die Beleuchtung dafür ausgelegt sein und meistens muss die Spannung direkt am Motor abgenommen werden, so dass die Demontage von Tretkurbel, Motorabdeckung etc. teilweise unabdingbar ist. Wir raten die vorherige Rücksprache / Beratung durch einem Fachhändler.
E-Bike ABC zur Reparatur

Akku

  • Ein Akkumulator oder Akku ist ein wieder aufladbarer Speicher für elektrische Energie auf elektrochemischer Basis. Bei E-Bikes kommen sogenannte Lithium Ionen Akkus zum Einsatz.

E-Bike

  • E-Bike ist der formale Oberbegriff aller mit einem elektrischen Motor unterstützten Zweiräder. Umgangssprachlich jedoch hat sich der Begriff des E-Bikes im Sprachgebrauch eingebürgert, obwohl eigentlich das Pedelec gemeint ist.

Gates Riemen

  • Da die Firma Gates schon sehr früh für Fahrräder eine Alternative zur Kette entwickelt hat, steht der Begriff "Gates Riemen" als Synonym für den Carbon verstärkten Zahnriemen als Alternative zur herkömmlichen Fahrradkette. Da Gates Riemen nahezu unzerstörbar und sehr wartungsarm sind, werden sie mittlerweile auch bei E-Bikes eingesetzt.

Inspektion

  • Eine Inspektion = Wartung eines E-Bikes empfiehlt sich einmal pro Jahr bei einem Fachbetrieb durchzuführen um die Funktion aller Komponenten sicherzustellen und eventuell die Motorsteuerung über verfügbare  Software Updates auf den neuesten Stand zu bringen.

Leasing

  • Beim Leasing überlässt der Leasing-Geber dem Leasing-Nehmer einen Leasing-Gegenstand zur Nutzung. Hierfür hat der Leasing-Nehmer ein vereinbartes Entgelt in Form einer monatlichen Leasing-Rate zu bezahlen. In der Regel bleibt der Leasing-Geber rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer dieses Leasing-Gutes. Nach Ablauf des Leasing-Vertrages geht der Gegenstand wieder an den Leasing-Geber zurück oder kann vom Leasing-Nehmer oder einem Dritten käuflich erworben werden.

Lebensdauer

  • Aktuelle Lithium-Ionen Akkus haben je nach Hersteller eine Lebensdauer von 500 bis 700 Ladezyklen. Allerdings nimmt die Ladekapazität nach etwa 500 Voll-Ladezyklen nach und nach ab.

Software Update

  • Die Hersteller von E-Bikes lassen immer wieder ihre Felderfahrungen und Kundenfeedback in Software Updates ihrer Motor/Akku Steuereinheit einfließen. Es ist daher sehr zu empfehlen, Software Updates regelmäßig durchzuführen, da sich diese unter Umständen auch positiv auf die Akku Reichweite auswirken können. 
Videos / Medien / Links / Downloads
Hier kannst du den entsprechenden Leitfaden des Zweirad Industrie Verbands zum Thema Bauteiletausch für
herunterladen.

Zum Vergleich

¹ Bei diesem Streichpreis handelt es sich um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP). Technische Änderungen, Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten.
² Bei diesem Streichpreis handelt es sich um eine ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (ehemaliger UVP). Technische Änderungen, Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten.
³ Gültig ausschließlich im Onlineshop fahrrad-xxl.de ab einem Mindestbestellwert von 100 €. Der Gutscheincode ist einmalig einlösbar.

* easy Credit Repräsentatives Beispiel: Sollzinssatz 12,28 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit, effektiver Jahreszins 12,99 %, Bestellwert 500,00 EUR, Vertragslaufzeit 12 Monate, Gesamtbetrag 533,51 EUR, monatliche Rate 45,00 EUR, letzte Rate 38,51 EUR. Angaben gemäß § 17 PAngV: Sollzinssatz: 0,00% – 12,28 %  p.a. fest für die gesamte Laufzeit; effektiver Jahreszins: 0,00% – 12,99% %; Nettokreditbetrag: 200 - 10.000 Euro; Vertragslaufzeit: 2 - 60 Monate. Anbieter: Fahrrad XXL.de GmbH & Co. KG, Hugo-Junkers-Str. 3, 60386 Frankfurt
Aktionszeitraum: 23.04.2024 - 20.05.2024
Gültig ausschließlich im Onlineshop fahrrad-xxl.de

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