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E-Bike Rechtliches

 E-Bike Wissen Kompakt - Rechtliches

Wie für jeden Verkehrsteilnehmer gelten auch für die Fahrer von Pedelecs (die Tretkraft des Fahrers wird durch einen Motor bis 25 km/h unterstützt, so lange er selbst in die Pedale tritt) die gleichen (juristischen) Rechte und Pflichten wie für einen normalen Radfahrer.

Für die Nutzer von S-Pedelecs und "echten" E-Bikes kommen darüber hinaus noch strengere Normen zur Anwendung, da sie den herkömmlichen benzingetriebenen Zweirädern weitgehend gleichgestellt sind. In diesem Falle gelten auch versicherungstechnisch klare Vorgaben.

Zwei Begriffe werden in diesem Zusammenhang immer fallen
  • StVO - die Straßenverkehrsordnung - sie regelt das Miteinander auf deutschen Straßen
  • StVZO - die Straßenverkehrszulassungsordnung - sie beschreibt die technischen Eigenschaften der Fahrzeuge, welche am Verkehr teilnehmen
Hinzu kommen sicherlich die versicherungstechnischen Aspekte

Möchtest du dir möglichst wenig Gedanken rund um das Thema E-Bike und Recht machen?

Dann entscheide dich für ein dem Fahrrad gleichgestelltes Pedelec (mit StVZO konformer Ausstattung), prüfe, dass du bereits eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast und rede mit deinem Hausratversicherer, ob und inwieweit dein Pedelec gegen Diebstahl mit versichert ist bzw. werden kann. 
Mehr zum Thema Recht

Umständen, bei denen die rechtlichen Aspekte beim E-Bike verstärkt zum Tragen kommen

  • Für den Besitzer eines S-Pedelecs.
Diesem Thema haben wir einen eigenen Blog gewidmet und auch die rechtlichen Gegebenheiten umfassend beleuchtet.
  • Beim nachträglichen Umbau eines Fahrrads zum E-Bike.
Hier kommt eine ganz spezielle Situation zum Tragen: Durch den Umbau wird der Händler quasi zum Hersteller des umgerüsteten Fahrrads und ist im Schadensfall haftbar für alle Folgeschäden. In der Regel wird der Händler versuchen, seine Haftung über ganz spezielle Versicherungen abzudecken.

Diese spezielle Situation kommt beim Umbau durch eine Privatperson nicht zum Tragen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der Hersteller des Fahrrades bei Schäden sehr genau prüfen wird, ob diese ursächlich auf den E-Bike Umbau zurückzuführen sind, oder nicht.
  • Beim Thema Tuning.
Warum kann man eigentlich nicht nach Lust und Laune ein Pedelec technisch verändern. Die Antwort liegt in der Tatsache begründet, dass alle in der EU verkauften Pedelecs benötigen eine EU-Konformitätserklärung inkl. CE-Kennzeichnung benötigen.

Die CE-Kennzeichnung bestätigt die vollständige Einhaltung der „Grundlegenden (Sicherheits-) Anforderungen“, die in EU-Richtlinien konkret festgelegt sind.

Wesentliches Merkmal der CE-Kennzeichnung ist auch, dass das Produkt nur in den Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden darf, wenn es den Bestimmungen sämtlicher zum aktuellen Zeitpunkt anwendbaren Richtlinien entspricht und sofern die Konformitätsbewertung gemäß allen anwendbaren Richtlinien durchgeführt worden ist.

Es bedarf nicht viel Fantasie zu beurteilen, dass mit entsprechenden Tuningmaßnahmen die EU-Konformitätserklärung erlischt und ein solches Fahrzeug nur noch auf dem (eigenen) Privatgelände bewegt werden darf.

Wo in den 70er Jahre das "Frisieren" von Mofas noch das Hobby pubertierender Teenager war, so sitzen heute zum Großteil verantwortungsvolle Familienväter auf den Pedelecs denen eigentlich klar sein sollte das man weder die Gesundheit Dritter, noch die Existenzgrundlage der eigenen Familie aufs Spiel setzt, nur damit man gelegentlich mal die Schallmauer von 40 km/h durchbrechen kann. 

E-Bike Tuning ist nicht nur illegal und gefährlich, sondern heizt auch nachhaltig die Diskussion an, die Gleichstellung von Pedelec und Fahrrad in Frage zu stellen. Erste Ansätze dazu gib es immer mal wieder.

Die 5 häufigsten Fragen zum Thema Recht

 Dürfen auch Kinder E-Bikes fahren?

  • So merkwürdig das klingt.: Ja, in der Theorie und im Hinblick auf ein Standard Pedelec mit 25 km/h Limitierung - uneingeschränkt. Als allgemeine Praxis wird aber empfohlen, dies aber erst bei Jugendlichen ab einem Alter von etwa 14 Jahren ernsthaft in Betracht zu ziehen. Nischenhersteller bieten jedoch bereits E-Bikes für Kinder mit reduzierter Leistung und angepasster Geometrie an.

Kann man einen Motor auch nachrüsten?

  • Diverse Anbieter bieten Bausätze an, um ein normales Fahrrad auf ein E-Bike umzurüsten. Es ist jedoch dringend zu raten, dies beim Fachbetrieb durchführen zu lassen, bzw. hierfür einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Was ist dieses E-Bike Tuning?

  • Das Tunen = der Wunsch nach Leistungssteigerung motorgetriebene Fahrzeuge hat auch vor dem E-Bike nicht Halt gemacht. Aber auch hier gilt: Das Tuning von E-Bikes ist illegal, gefährlich und riskant. Bei Unfällen, die auf Tuning zurückzuführen sind, drohen hohe Haftungskosten und strafrechtliche Verfolgung.

Was unterscheidet ein Pedelec vom S-Pedelec?

  • Das S-Pedelec ist der "schnelle, große Bruder" des Pedelecs. Seine maximal durch den Motor abgeriegelte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 45 km/h. Das S-Pedelec braucht ein "Mofa Kennzeichen", der Fahrer einen Führerschein der "Klasse AM". Da die Nutzung von S-Pedelecs im Straßenverkehr diversen Einschränkungen unterliegt, will die Anschaffung eines S-Pedelec gut überlegt sein. Eine Entscheidungshilfe findest du hier in unserem Blog.

Wann brauche ich eine Versicherung?

  • Sobald du am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmst und es in der Theorie dazu kommen kann, dass du Dritte (wenn auch ohne Absicht) schädigen könntest. Für schelle S-Pedelecs ist eine Versicherung gegen Haftpflichtschäden vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben - beim Pedelec (noch) nicht.
E-Bike ABC zum Thema Recht

Beleuchtung

  • E-Bikes haben doch sicherlich eine Beleuchtung? Leider (noch) nicht durchgängig. Während bei den City E-Bikes / Trekking Rädern Falt/Klapprädern und S-Pedelecs in der Regel eine StVZO konforme Beleuchtungsanlage montiert ist, ist diese bei Cross E-Bikes und E-MTB's noch keine Selbstverständlichkeit, da vom Gesetzgeber nicht zwingend vorgeschrieben. Jedoch sind auch diese E-Bikes ohne großen Aufwand auf eine Beleuchtung nachrüstbar.

Fahrradträger

  • Für den Transport von Fahrrädern via PKW haben sich 3 Systeme bewährt. Transport auf dem Dach, via eines Heckklappenträgers oder mit einem separaten Träger, welche auf einer Anhängekupplung montiert wird. Bedingt durch das hohe Eigengewicht von E-Bikes macht diesbezüglich nur ein Transport mit einem geeigneten Fahrradträger auf der Anhängekupplung Sinn.

Gewicht

  • Relevant sind sowohl das Eigengewicht als auch das zulässige Gesamtgewicht eines E-Bikes. Das vom Hersteller angegebene zulässige Gesamtgewicht setzt sich zusammen aus Fahrradgewicht, Fahrer und Zuladung (Gepäck). Wird dieses dauerhaft überschritten, sind Schäden an den entsprechenden Komponenten bis hin zu einem Rahmenbruch nicht auszuschließen.

Höchstgeschwindigkeit

  • Der Gesetzgeber schreibt beim Pedelec vor, die maximal vom Motor unterstützte Höchstgeschwindigkeit bei 25 km/h abzuriegeln. Natürlich kannst du mit reiner Muskelkraft noch weitaus schneller fahren, speziell bei Gefälle.

Inspektion

  • Eine Inspektion = Wartung eines E-Bikes empfiehlt sich einmal pro Jahr bei einem Fachbetrieb durchzuführen um die Funktion aller Komponenten sicherzustellen und eventuell die Motorsteuerung über verfügbare  Software Updates auf den neuesten Stand zu bringen.

Jobrad

  • JobRad ist das Dienstfahrrad-Konzept der LeaseRad GmbH Freiburg. Es funktioniert ähnlich wie das bekannte Dienstwagenleasing — nur mit Fahrrädern und E-Bikes statt Autos. Bei JobRad ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer und überlässt das Rad dem Mitarbeiter zur Nutzung. Entscheidet sich ein Mitarbeiter für ein JobRad, entscheidet er sich gleichzeitig dafür, einen Teil seines Gehaltsanspruchs in einen Sachbezug umzuwandeln. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen sowohl für ihn selbst wie für den Arbeitgeber.

Nachrüst Kit

  • Diverse Anbieter bieten Bausätze an, um ein normales Fahrrad auf ein E-Bike umzurüsten. Es ist jedoch dringend zu raten, dies beim Fachbetrieb durchführen zu lassen, bzw. hierfür einen Fachmann zu Rate zu ziehen.

Pedelec

  • Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist eine Ausführung eines Elektrofahrrads, bei der der Fahrer von einem Elektroantrieb nur dann unterstützt wird, wenn er gleichzeitig selbst die Pedale tritt. Echte E-Bikes jedoch, einfach ausgedrückt, fahren von selbst. Im Sprachgebrauch hat sich aber der Begriff „E-Bike“ durchgesetzt. Wer „E-Bike“ sagt, meint in der Regel Pedelec.

Radwegbenutzung

  • Ein Pedelec (Pedal Electric Cycle) ist eine Ausführung eines Elektrofahrrads, bei der der Fahrer von einem Elektroantrieb nur dann unterstützt wird, wenn er gleichzeitig selbst die Pedale tritt. Echte E-Bikes jedoch, einfach ausgedrückt, fahren von selbst. Im Sprachgebrauch hat sich aber der Begriff „E-Bike“ durchgesetzt. Wer „E-Bike“ sagt, meint in der Regel Pedelec.

Radwegbenutzung

  • Mit deinem Pedelec hast du die gleichen Rechte und Pflichten wie "normale" Fahrradfahrer. So kannst du natürlich auch Radwege uneingeschränkt nutzen. Für die schnellen S-Pedelecs hingegen sind die normalen Fahrradwege derzeit (noch) in Deutschland tabu. 

S-Pedelec

  • Das S-Pedelec ist der "große Bruder" des Pedelec. Wie auch beim Pedelec wird die Motorunterstützung bei einer bestimmten Geschwindigkeit abgeregelt - im Falle eines S-Pedelec bei 45 km/h. Wie auch beim Pedelec gilt für das S-Pedelec: Ohne Treten keine Motorunterstützung.

StVO

  • Straßenverkehrs-Ordnung (Deutschland). Der erste Teil regelt das Verhalten im Straßenverkehr. Leitgedanke ist dabei das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die wichtigsten Regelungen sind die Straßenbenutzung, die Geschwindigkeitsbegrenzung, der Abstand, das Überholen, die Vorfahrt, das Abbiegen, das Halten und Parken  und die Beleuchtung.

StVZO

  • Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung regelt derzeit noch formale und technische Voraussetzungen für die Zulassung von Fahrzeugen für den Verkehr auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen.

Teil I behandelt die Zulassung von Fahrzeugen im Allgemeinen,
Teil II die Betriebserlaubnis und Bauartgenehmigung,
Teil III die Bau- und Betriebsvorschriften.

Tuning

  • Das Tunen = der Wunsch nach Leistungssteigerung motorgetriebene Fahrzeuge hat auch vor dem E-Bike nicht Halt gemacht. Aber auch hier gilt: Das Tuning von E-Bikes ist illegal, gefährlich und riskant. Bei Unfällen, die auf Tuning zurückzuführen sind, drohen hohe Haftungskosten und strafrechtliche Verfolgung.

Versicherung

  • Für schelle S-Pedelecs ist eine Versicherung gegen Haftpflichtschäden vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Reguläre Pedelecs sind in der Regel durch eine Privathaftpflichtversicherung mit abgedeckt (so sie denn bereits existiert). Im Zweifelsfall: Bei der eigenen Versicherung nachfragen. 
Videos / Medien / Links / Downloads
In unserem Blog Beitrag zum Thema S-Pedelec beleuchten wir ausführlich die Sonderrolle des S-Pedelec unter den rechtlichen Aspekten
Neuigkeiten / aktuelle Trends

Was gibt es Neues in 2019?

Die neue EU Verordnung in der deutschen Fassung EN 15194:2017 macht den Herstellern klare Vorgabe zum Thema der Prävention von Tuning Maßnahmen an E-Bikes.

Ein Auszug aus der DIN EN 15194

4.2.17 Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation
4.2.17.1 Allgemeines
Maßnahmen zum Schutz vor Manipulation gelten im Sinne von unbefugtem Zugriff oder Änderungen, die in der Regel durch Nutzer zur Leistungssteigerung an Steuer- und Regeleinheit, Antriebseinheit oder an anderen Teilen des Systems mit handelsüblichen Werkzeugen, Ausrüstungen oder Teilen vorgenommen werden.

4.2.17.2 Verhindern des unbefugten Zugriffs auf den Motor
Nachstehend angegebene Parameter, die für den unbefugten Zugriff relevant sind, dürfen nur dem Hersteller oder berechtigten Personen zugänglich sein und die Änderungen an den Softwarekonfigurationsparametern dürfen nur mit Programmierwerkzeugen durchführbar sein, die nicht im Handel erhältlich oder die sicherheitsgeschützt sind:
  • Höchstgeschwindigkeit mit Motorunterstützung (alle Systeme)
  • Parameter, die die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs beeinflussen und durch den Entwurf beschränkt werden
  • maximales Übersetzungsverhältnis (System mit Mittelmotor)
  • maximale Motorleistung (alle Systeme)
  • maximale Drehzahl der Anfahrunterstützung
  •  vorhersehbare Manipulationen der für die Zulassung relevanten Konfiguration müssen verhindert oder durch geeignete Gegenmaßnahmen ausgeglichen werden, d. h. Plausibilitätslogiken zum Erkennen von Manipulation an Sensoren
  • abgeschlossene Menge an Bauteilen (d. h. Betrieb nur mit dafür zugelassener Batterie)
  • Schutz vor dem spurenlosen Öffnen relevanter Bauteile (Verplombung).
Zum Vergleich

¹ Bei diesem Streichpreis handelt es sich um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP). Technische Änderungen, Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten.
² Bei diesem Streichpreis handelt es sich um eine ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (ehemaliger UVP). Technische Änderungen, Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten.
³ Gültig ausschließlich im Onlineshop fahrrad-xxl.de ab einem Mindestbestellwert von 100 €. Der Gutscheincode ist einmalig einlösbar.

* easy Credit Repräsentatives Beispiel: Sollzinssatz 12,28 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit, effektiver Jahreszins 12,99 %, Bestellwert 500,00 EUR, Vertragslaufzeit 12 Monate, Gesamtbetrag 533,51 EUR, monatliche Rate 45,00 EUR, letzte Rate 38,51 EUR. Angaben gemäß § 17 PAngV: Sollzinssatz: 0,00% – 12,28 %  p.a. fest für die gesamte Laufzeit; effektiver Jahreszins: 0,00% – 12,99% %; Nettokreditbetrag: 200 - 10.000 Euro; Vertragslaufzeit: 2 - 60 Monate. Anbieter: Fahrrad XXL.de GmbH & Co. KG, Hugo-Junkers-Str. 3, 60386 Frankfurt
Aktionszeitraum: 23.04.2024 - 20.05.2024
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