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E-Bike und Gesundheit

 E-Bike Wissen Kompakt - Gesundheit

Für viele stellt sich die Frage nach Gesundheit und Fitness im Zusammenhang mit dem Erwerb eines E-Bikes in mehrfacher Weise
  • Kann ich aus gesundheitlicher Hinsicht denn generell ein E-Bike fahren?
  • Worauf muss ich aus gesundheitlicher Sicht im Fahrbetrieb achten?
  • Kann E-Bike fahren meine Fitness verbessern?
Insgesamt ein sehr komplexes Thema und universelle Handlungsempfehlungen können wir nicht aussprechen. Grundsätzlich jedoch gilt:

Im Prinzip sollte jeder, der aktiv Fahrrad fährt auch mit einem Pedelec (diese Aussage gilt nur mit Einschränkungen für die sogenannten "S-Pedelecs") zurechtkommen. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase hat man sich an die Motorunterstützung und das höhere Fahrzeuggewicht gewöhnt.

Wer mit Schwindel oder Gleichgewichtsstörungen zu kämpfen hat, sollte generell nicht mehr Fahrrad oder E-Bike fahren. Auch wenn die Seh- und Hörstärke abnimmt und man sich auf einem Fahrrad oder Pedelec nicht mehr sicher fühlt oder sich nicht mehr gut auf den Verkehr konzentrieren kann, wäre es sinnvoll, nicht mehr Fahrrad und somit auch nicht E-Bike zu fahren.

Wer aus gesundheitlichen Gründen oder auf ärztliches Anraten hin kein Fahrrad mehr fährt, der sollte sich unbedingt vor dem Wiedereinstieg von seinem Arzt beraten lassen uns seinen Empfehlungen Folge leisten.
Mehr zum Thema
Aktuelle Studien scheinen zu belegen, was viele bereits vermutet haben: E-Bike Fahren ist gesund! Die mit der Auswertung betrauten Mediziner sind immer wieder von zwei wesentlichen Punkten überrascht.
  • E-Bike Fahrer bewegen sich alles andere als in der absoluten Komfortzone, sondern bringen durch motivierten Eigenanteil durch Treten durchaus ihr Herz-Kreislauf System kräftig in Schwung. 
  • Teilnehmer an entsprechenden Studien dehnen die vorgegebenen Fahrtstrecken immer wieder mal gerne aus.
So war zum Beispiel die Vorgabe einer Studie aus dem Jahr 2016, pro Woche mindestens dreimal 40 Minuten auf dem E-Bike zuzubringen. Die meisten waren länger unterwegs - Einige sogar 50 % mehr. Die durchschnittliche Herzfrequenz betrug etwa 75 % des persönlichen Maximums der Probanden - vergleichbar etwa mi zügigem Gehen oder leichtem Jogging.

Auch bei Krankheiten, welche auf den ersten Blick das Fahren eines E-Bikes ausschließen wie zum Beispiel Asthma kann es sinnvoll sein, den eigenen Arzt um Rat zu fragen.

Durch die Motorunterstützung und somit der Schonung der Kniegelenke kann so ein E-Bike auch durchaus ein Mittel zum (Therapie)zweck darstellen. Leider stehen E-Bikes (noch) nicht auf dem "Hilfsmittelverzeichnis" der Krankenkassen...
Die 5 häufigsten Fragen zur Gesundheit

Muss ich beim Pedelec Fahren einen Helm tragen?

  • Muss - nein, sollte ja. Ein Beinbruch ist irgendwann verheilt und vergessen - Schäden am Kopf meist bleibend… Beim S-Pedelec ist das Tragen eines geeigneten Helmes vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben.

Wo kann ich lernen, mit dem E-Bike besser umzugehen?

  • Sowohl Fahrradclubs, regionale Vereinigungen bis hin zu professionellen Mountainbikeschulen bieten mittlerweile entsprechende Lehrgänge an. Hier können sich nicht nur Wiedereinsteiger mit der idealen Fahrtechnik rund um das E-Bike vertraut machen.

Kann ein Pedelec auch ohne Treten mit Motor fahren?

  • Nein - die Motorsteuerung erkennt, wenn nicht mehr getreten wird und stellt die Unterstützung umgehend ein. Dies entspricht den rechtlichen Anforderungen an ein Pedelec.

Warum soll ich auf ein E-Bike umsteigen - ich bin doch noch fit?

  • Es kann viele Beweggründe dafür geben, auf ein E-Bike "umzusteigen". Während viele nach längerer Fahrrad "Abstinenz" das E-Bike als stressfreies, entspanntes Fortbewegungsmittel für sich (wieder)entdecken, übt dieses Genre in Form des E-MTB's auch auf jüngere, sehr sportliche Fahrradfahrer eine magische Anziehungskraft aus. Durch seine Motorunterstützung und innovative Technik eröffnet das E-Bike die Möglichkeit zu Touren und Erlebnissen (auch abseits normaler Straßen), die noch vor Jahren nur Ausdauersportlern vorbehalten waren.

Kann jeder mit einem E-Bike zurechtkommen?

  • Grundsätzlich sollte jeder, der aktiv Fahrrad fährt auch mit einem Pedelec (diese Aussage gilt nur mit Einschränkungen für die sogenannten "S-Pedelecs") zurechtkommen. Nach einer kurzen Eingewöhnungsphase hat man sich die Motorunterstützung und das höhere Fahrzeuggewicht gewöhnt. Für (Wieder)Einsteiger gibt es auch speziell auf E-Bikes zugeschnittene Fahrsicherheitstrainings In unserem Blog kannst du dir einen Eindruck davon verschaffen was du von einem solchen Training erwarten kannst.
E-Bike ABC zur Gesundheit

Anfahrhilfe

  • Die Schiebehilfe bzw. Anfahrhilfe des Pedelecs kann dich beim Schieben bzw. Anfahren des E-Bikes unterstützen. Die Geschwindigkeit in dieser Funktion ist abhängig vom eingelegten Gang und kann je nach Ausführung bis zu 6 km/h betragen. Je kleiner der gewählte Gang ist, desto geringer ist die Geschwindigkeit dieser Funktion.

Gewicht

  • Relevant sind sowohl das Eigengewicht als auch das zulässige Gesamtgewicht eines E-Bikes. Das vom Hersteller angegebene zulässige Gesamtgewicht setzt sich zusammen aus Fahrradgewicht, Fahrer und Zuladung (Gepäck). Wird dieses dauerhaft überschritten, sind Schäden an den entsprechenden Komponenten bis hin zu einem Rahmenbruch nicht auszuschließen.

Kadenz

  • Mit Kadenz oder auch Trittfrequenz wird beim Fahrradfahren die Anzahl der Umdrehungen der Tretkurbeln bezeichnet. Die Trittfrequenz, bei der die maximale Leistung erreicht wird, ist individuell unterschiedlich und liegt bei den meisten Menschen bei ca. 60/min. Das Fahren mit einer höheren Kadenz kann sich positiv auf die Reichweite auswirken.

Schiebehilfe

  • Die Schiebehilfe bzw. Anfahrhilfe des Pedelecs kann dich beim Schieben bzw. Anfahren des E-Bikes unterstützen. Die Geschwindigkeit in dieser Funktion ist abhängig vom eingelegten Gang und kann je nach Ausführung bis zu 6 km/h betragen. Je kleiner der gewählte Gang ist, desto geringer ist die Geschwindigkeit dieser Funktion.

Versicherung

  • Für schelle S-Pedelecs ist eine Versicherung gegen Haftpflichtschäden vom Gesetzgeber zwingend vorgeschrieben. Reguläre Pedelecs sind in der Regel durch eine Privathaftpflichtversicherung mit abgedeckt (so sie denn bereits existiert). Im Zweifelsfall: Bei der eigenen Versicherung nachfragen.
Videos / Medien / Links / Downloads
In unseren Blog Beiträgen beschäftigen wir uns auch unter anderem mit dem Thema Gesundheit
Neuigkeiten / aktuelle Trends

Wie gesund ist Pedelec (E-Bike) fahren?

Diese Frage will die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) in Zusammenarbeit mit der Leibniz Universität Hannover (LUH) und der Zweirad-Einkaufsgenossenschaft (ZEG) in einer groß angelegten Studie beantworten.

Gefördert wird das Projekt „Pedelec und Gesundheit“ aus Mitteln zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Insgesamt sollen 1.200 Radfahrer untersucht werden. Dabei soll festgestellt werden, wie groß die körperliche Beanspruchung bei der Nutzung des Pedelecs im Vergleich zum herkömmlichen Fahrrad ist und welche Schlussfolgerungen für die Gesundheit daraus gezogen werden können.

Dazu werden 800 Pedelecfahrer sowie für eine Kontrollgruppe 400 Fahrradfahrer gesucht.
Zum Vergleich

* Als Gegenleistung für die Abgabe der Bewertungen haben alle veröffentlichten Bewertungen an einem Gewinnspiel teilgenommen.
** Die angegebene Ersparnis von bis zu 30% bezieht sich auf die Differenz zwischen dem Barpreis und dem Leasingpreis eines Fahrrads. Die genaue Ersparnis kann je nach individueller Steuersituation und den spezifischen Leasingbedingungen variieren. Individuelle Berechnungen können über den Vorteilsrechner der jeweiligen Leasinggesellschaft ermittelt werden.
¹ 0% Finanzierung bis zu 12 Monate, Repräsentatives Beispiel: Sollzinssatz 12,28 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit, effektiver Jahreszins 12,99 %, Bestellwert 500,00 EUR, Vertragslaufzeit 18 Monate, Gesamtbetrag 549,24 EUR, monatliche Rate 31,00 EUR, letzte Rate 22,24 EUR. Angaben gemäß § 17 PAngV: Sollzinssatz: 0,00 % - 12,28 %  p.a. fest für die gesamte Laufzeit; effektiver Jahreszins: 0,00 % - 12,99 %; Nettokreditbetrag: 200 - 10.000 Euro; Vertragslaufzeit: 2 - 60 Monate. Anbieter: Fahrrad XXL.de GmbH & Co. KG, Unterschweinstiege 2-14, 60549 Frankfurt (gültig nur im Onlineshop). Laufzeit: 22.06.2026 - 11.07.2026
² Bei diesem Streichpreis handelt es sich um eine ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (ehemaliger UVP). Technische Änderungen, Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten.
³ Der Gutschein gilt ausschließlich im Onlineshop fahrrad-xxl.de ab einem Mindestbestellwert von 100 €.
Finanzierung Ihres Einkaufs über den Kreditrahmen mit Mastercard, den Sie wiederholt in Anspruch nehmen können. Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 15.000 €. 20,90 % effektiver Jahreszinssatz. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Gilt nur für Neukunden des Darlehensgebers. Ihr Einkauf via Ratenplan-Verfügung über den Kreditrahmen: Gebundener Sollzinssatz von 0,00 % (jährlich) gilt nur für die ersten 10 Monate ab Vertragsschluss, danach beträgt der gebundene jährl. Sollzins 13,09 % für die Dauer Ihres vereinbarten Ratenplans (Zinsbindungsdauer); Sie müssen monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Führen Sie Ihre Ratenplan-Verfügung nicht innerhalb der Zinsbindungsdauer zurück, gelten für den Restbetrag die Konditionen für Folgeverfügungen. Folgeverfügungen: Für andere und künftige Verfügungen (Folgeverfügungen) beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 19,13 %. Für Folgeverfügungen müssen Sie monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Die monatliche Rate beträgt mind. 2,8 % des höchsten, jeweils nach dem letzten vollständigen Ausgleich des Kontos erreichten und auf volle 100 EUR aufgerundeten Sollsaldos, mind. jedoch 9,10 EUR, oder - sofern höher - die im jeweiligen Abrechnungsmonat anfallenden Sollzinsen zzgl. Kosten einer etwaigen Restschuldversicherung. Zahlungen für Folgeverfügungen werden erst auf verzinste Folgeverfügungen angerechnet, bei unterschiedlichen Zinssätzen zuerst auf die höher verzinsten. Angaben zugleich repräsentatives Beispiel gem. § 17 Abs. 4 PAngV. Gültig für Kunden ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, gültigem Personalausweis oder Reisepass (Nicht-EU-Bürger i. V. m. gültigem Aufenthaltstitel), gültiger Girocard auf eigenen Namen und Mindestnettoeinkommen von 603 € (ohne Kindergeld). Selbstständige: Finanzierung nur für private Zwecke, mind. 24 Monate Selbstständigkeit. Ggfs. wird ein aktueller Gehalts-/Einkommensnachweis benötigt. Vermittlung erfolgt ausschließlich für den Kreditgeber BNP Paribas S. A. Niederlassung Deutschland, Rüdesheimer Straße 1, 80686 München. Widerrufsrecht: Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

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