Kinderräder sind Fahrräder, welche speziell für die Verwendung von Kindern konstruiert wurden. Abgesehen davon, dass der Rahmen und alle sonstigen Anbauteile etwas kleiner sind, als bei Erwachsenen-Rädern, gelten für die kleinen Fahrräder die gleichen Vorschriften. Jedenfalls, wenn es um die Ausstattung des Fahrrads geht. Kinderräder beginnen ab einer Laufradgröße von 20 Zoll und um diese Fahrräder für den Straßenverkehr auszurüsten, bedarf es einer Brems- und Lichtanlage, Klingel, sowie Reflektoren. Besondere Vorschriften gelten allerdings bei der Benutzung des Fahrrads. Denn Kinder dürfen bis zum achten Lebensjahr ausschließlich auf dem Gehweg fahren. Danach können die Kinder und Eltern entscheiden, ob sie lieber auf dem Gehweg oder der Fahrbahn unterwegs sind. Erst ab dem zehnten Lebensjahr müssen Kinder dann auf der Straße fahren. Gerne kannst du auch mehr darüber erfahren, wie dein Kind sicher mit dem Fahrrad zu Schule kommt.
Da ein Kinderfahrrad denselben Gesetzesgrundlagen unterliegt wie ein Fahrrad für Erwachsene, gelten grundsätzlich auch die gleichen StVZO-Bestimmungen für diese Art von Fahrrädern. Das heißt konkret, die folgenden Anbauteile und Ausstattungsbedingungen müssen bei Kinderrädern erfüllt sein:
Das Alter der Kinder spielt für die Ausstattungsregeln der Fahrräder nach der Straßenverkehrsordnung keine Rolle. Alle Fahrräder, die auf öffentlichen Straßen und Wegen unterwegs sind, benötigen eine funktionierende Bremsanlage, Reflektoren an den Rädern und den Pedalen, sowie eine Klingel und natürlich eine Beleuchtungsanlage. Allerdings unterscheiden die Gesetze Kinder danach, wo sie fahren dürfen. Ein Kind mit fünf und sechs Jahren muss auf dem Gehweg mit dem Fahrrad fahren. Erst wenn es älter ist, kann es auf der Straße fahren. Mit acht und neun Jahren geht nämlich beides, auf der Straße und dem Gehweg radeln. Ab dem zehnten Lebensjahr aber müssen Kinder dann mit dem Fahrrad auf der Straße fahren.