Die Sicherheit auf und für das E-Bike

Die Sicherheit auf dem E-Bike

Mit den technologisch erweiterten Bikes entstehen auch ganz neue Sicherheitsfragen für die Fahrenden, aber auch für den Straßenverkehr im Allgemeinen. Gelten die gleichen Regeln wie bei "normalen" Fahrrädern? Muss ich einen Helm tragen? Mit diesen, fast schon Klassikern der Sicherheitsfragen für E-Bikes, findest du hier die Antworten.

Besteht eine E-Bike Helmpflicht?

Nein! Für E-Bikes bis 25 km/h und einer maximalen Unterstützung von 250 Watt, die keine Anfahrtshilfe besitzen, gilt keine Helmpflicht. Dies gilt aufgrund von Paragraf 1§ Absatz 3 des Straßenverkehrsgesetz (StVG).

Der Paragraf besagt, dass Pedelecs, die eine elektronische Unterstützung bis 25 km/h, eine maximale Dauernennleistung von 0,25 kW besitzen, dauerhaftes Treten erfordern und keine Anfahrtshilfe benötigen, als übliche Fahrräder eingestuft werden.

Lediglich beim Fahren von Speed-Pedelecs und selbstständig fahrenden E-Bikes muss ein Helm getragen werden, da diese als Kleinkrafträder gelten.

Bei einem Unfall mit dem Fahrrad erleiden 1 von 4 Personen mit einem Helm Kopfverletzungen. Bei Personen, die ohne Helm fahren, erleiden im Schnitt 2 von 4 Personen Kopfverletzungen davon. Die Quote ist also doppelt so hoch! Wir empfehlen immer mit einem Fahrradhelm zu fahren!


Der vollständige Paragraf

Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 1 Zulassung

(3) Keine Kraftfahrzeuge im Sinne dieses Gesetzes sind Landfahrzeuge, die durch Muskelkraft fortbewegt werden und mit einem elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nenndauerleistung von höchstens 0,25 kW ausgestattet sind, dessen Unterstützung sich mit zunehmender Fahrzeuggeschwindigkeit progressiv verringert und
1. beim Erreichen einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder früher,
2. wenn der Fahrer im Treten einhält,
unterbrochen wird. Satz 1 gilt auch dann, soweit die in Satz 1 bezeichneten Fahrzeuge zusätzlich über eine elektromotorische Anfahr- oder Schiebehilfe verfügen, die eine Beschleunigung des Fahrzeuges auf eine Geschwindigkeit von bis zu 6 km/h, auch ohne gleichzeitiges Treten des Fahrers, ermöglicht. Für Fahrzeuge im Sinne der Sätze 1 und 2 sind die Vorschriften über Fahrräder anzuwenden.

Wie hoch ist die E-Bike Unfallgefahr?

Die Unfallgefahr ist minimal höher als bei einem üblichen Fahrrad. In der Presse liest man häufig von steigenden Unfallzahlen durch Pedelecs. Leider wird hier oftmals nur die negative Seite dargestellt. Wenn man jedoch bedenkt, dass dank E-Bikes ein Vielfaches an Kilometern auf dem Rad zurückgelegt wird, und es viel mehr Radfahrer gibt als noch vor einigen Jahren, sieht die Bilanz deutlich positiver aus. Auch die allgemeine Gesundheit profitiert von der Bewegung, die viele Menschen vorher nicht hatten.

Allerdings sollte man darauf achten, dass auch das E-Bike beherrscht werden muss. Unsichere Fahrer sollten auf wenig befahrenen Strecken Erfahrungen sammeln, bevor sie in die Innenstadt durchstarten. Es werden auch E-Bike Fahrtrainings angeboten, hier kannst du mit Experten fit für die Straße werden.

Muss ein E-Bike versichert werden?

Nein, eine zusätzliche Haftpflichtversicherung ist nicht erforderlich. Pedelecs, also E-Bikes die bis 25 km/h unterstützen, gelten rechtlich als Fahrrad. Oftmals sind diese in der Hausratversicherung mit abgesichert. Die genauen Bedingungen entnimmst du am besten deiner Versicherungspolice.

Alternativ gibt es spezielle E-Bike-Versicherungen, die je nach Anbieter einen sehr umfangreichen Schutz bieten. S-Pedelecs, also E-Bikes, die bis zu 45 km/h unterstützen sowie selbstständig fahrende E-Bikes, gelten als Kraftfahrzeug und benötigen ein Versicherungskennzeichen. Diese sind bei der Hausratversicherung ausgeschlossen. Du kannst sie bei der Anmeldung über einen optionalen Kaskoschutz versichern. Alternativ zum Kaskoschutz kannst du eine spezielle E-Bike-Versicherung abschließen.

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Zum Vergleich

¹ Bei diesem Streichpreis handelt es sich um die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (UVP). Technische Änderungen, Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten.
² Bei diesem Streichpreis handelt es sich um eine ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (ehemaliger UVP). Technische Änderungen, Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten.
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