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E-Bike Umbau & ModifikationDas geht beim E-Bike Umbau

Was ist von E-Bike Nachrüstkits zu halten?

Nachrüstsätze sind mit Bedacht zu wählen. Beim Nachrüsten eines Motors ist das Problem, dass die Fahrradhersteller das Rad nicht für den Betrieb mit einem Motor ausgelegt haben. Somit können verschiedene Bauteile den neuen Anforderungen eventuell nicht standhalten. Sobald man einen Motor nachrüstet, wird man selbst zum Hersteller des Rades. Hinzu kommt, dass hochwertige Nachrüstsysteme preislich gegenüber einem neuen Pedelec in der Regel unrentabel sind. 

Was ist mit Tuningmöglichkeiten für mein E-Bike?

Wir raten dringend vom Einbau der erhältlichen Tuningbausätze ab. Durch den Einbau erlischt die Gewährleistung des Herstellers. Des Weiteren wird das Fahrrad zum Kraftfahrzeug ohne Betriebserlaubnis. Man fährt also ohne Versicherungsschutz. (Straftat, kann mit Freiheitsentzug bis 1 Jahr oder hohe Geldbuße sowie Führerscheinentzug geahndet werden.) Rein optische Veränderungen sind hingegen erlaubt.

Darf ich Bauteile an meinem E-Bike beliebig umbauen?

Bauteile am E-Bike modifizieren

Ja, bei zulassungsfreien Pedelecs darf man als Endverbraucher alles, außer Antriebskomponenten, beliebig den persönlichen Bedürfnissen anpassen. Anders ist es bei S-Pedelecs geregelt. Hier ist die Freigabeliste für Umbauten des jeweiligen Herstellers gefragt. 


Haibike / Winora beispielsweise gibt offiziell folgende Informationen (Stand 08/2016):


Nur mit Originalteilen ersetzt werden dürfen:
  • Rahmen
  • Gabel
  • Bremsanlage
  • Motoreinheit
Nur mit ausdrücklicher Freigabe der Winora-Staiger GmbH geändert werden dürfen:
  • Reifen
  • Lenker
  • Vorbau
  • Schaltung
  • Kettenblatt
  • Strahler
  • Spiegel
  • Frontscheinwerfer
  • Rücklicht
  • Sattelstütze
  • Seitenständer Felgen/Naben/Laufräder
  • Nummernschildhalter
Ohne Freigabe und somit frei geändert werden dürfen:
  • Griffe
  • Schalthebel
  • Sattel
  • Sattelstützklemmring
  • Kette
  • Steuersatz
  • Kurbel
  • Schlauch
  • Batterie (alle kompatiblen Bosch „Frametype“ - Batterien möglich) Klingel Gepäckträger (max. +15 % der Abmessungen des Originals, Position Kennzeichenhalter muss erhalten bleiben)
  • Schutzblech (muss nach EN14764 gefertigt und fest am Rahmen montiert sein und in den Abmaßen mit dem Original +/- 15 % übereinstimmen)
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Zum Vergleich

* Als Gegenleistung für die Abgabe der Bewertungen haben alle veröffentlichten Bewertungen an einem Gewinnspiel teilgenommen.
** Die angegebene Ersparnis von bis zu 30% bezieht sich auf die Differenz zwischen dem Barpreis und dem Leasingpreis eines Fahrrads. Die genaue Ersparnis kann je nach individueller Steuersituation und den spezifischen Leasingbedingungen variieren. Individuelle Berechnungen können über den Vorteilsrechner der jeweiligen Leasinggesellschaft ermittelt werden.
¹ 0% Finanzierung bis zu 12 Monate, Repräsentatives Beispiel: Sollzinssatz 12,28 % p.a. fest für die gesamte Laufzeit, effektiver Jahreszins 12,99 %, Bestellwert 500,00 EUR, Vertragslaufzeit 18 Monate, Gesamtbetrag 549,24 EUR, monatliche Rate 31,00 EUR, letzte Rate 22,24 EUR. Angaben gemäß § 17 PAngV: Sollzinssatz: 0,00 % - 12,28 %  p.a. fest für die gesamte Laufzeit; effektiver Jahreszins: 0,00 % - 12,99 %; Nettokreditbetrag: 200 - 10.000 Euro; Vertragslaufzeit: 2 - 60 Monate. Anbieter: Fahrrad XXL.de GmbH & Co. KG, Unterschweinstiege 2-14, 60549 Frankfurt (gültig nur im Onlineshop). Laufzeit: 22.06.2026 - 11.07.2026
² Bei diesem Streichpreis handelt es sich um eine ehemalige unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers (ehemaliger UVP). Technische Änderungen, Irrtümer und Schreibfehler vorbehalten.
³ Der Gutschein gilt ausschließlich im Onlineshop fahrrad-xxl.de ab einem Mindestbestellwert von 100 €.
Finanzierung Ihres Einkaufs über den Kreditrahmen mit Mastercard, den Sie wiederholt in Anspruch nehmen können. Nettodarlehensbetrag bonitätsabhängig bis 15.000 €. 20,90 % effektiver Jahreszinssatz. Vertragslaufzeit auf unbestimmte Zeit. Gilt nur für Neukunden des Darlehensgebers. Ihr Einkauf via Ratenplan-Verfügung über den Kreditrahmen: Gebundener Sollzinssatz von 0,00 % (jährlich) gilt nur für die ersten 10 Monate ab Vertragsschluss, danach beträgt der gebundene jährl. Sollzins 13,09 % für die Dauer Ihres vereinbarten Ratenplans (Zinsbindungsdauer); Sie müssen monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Führen Sie Ihre Ratenplan-Verfügung nicht innerhalb der Zinsbindungsdauer zurück, gelten für den Restbetrag die Konditionen für Folgeverfügungen. Folgeverfügungen: Für andere und künftige Verfügungen (Folgeverfügungen) beträgt der veränderliche Sollzinssatz (jährlich) 19,13 %. Für Folgeverfügungen müssen Sie monatliche Teilzahlungen in der von Ihnen gewählten Höhe leisten. Die monatliche Rate beträgt mind. 2,8 % des höchsten, jeweils nach dem letzten vollständigen Ausgleich des Kontos erreichten und auf volle 100 EUR aufgerundeten Sollsaldos, mind. jedoch 9,10 EUR, oder - sofern höher - die im jeweiligen Abrechnungsmonat anfallenden Sollzinsen zzgl. Kosten einer etwaigen Restschuldversicherung. Zahlungen für Folgeverfügungen werden erst auf verzinste Folgeverfügungen angerechnet, bei unterschiedlichen Zinssätzen zuerst auf die höher verzinsten. Angaben zugleich repräsentatives Beispiel gem. § 17 Abs. 4 PAngV. Gültig für Kunden ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland, gültigem Personalausweis oder Reisepass (Nicht-EU-Bürger i. V. m. gültigem Aufenthaltstitel), gültiger Girocard auf eigenen Namen und Mindestnettoeinkommen von 603 € (ohne Kindergeld). Selbstständige: Finanzierung nur für private Zwecke, mind. 24 Monate Selbstständigkeit. Ggfs. wird ein aktueller Gehalts-/Einkommensnachweis benötigt. Vermittlung erfolgt ausschließlich für den Kreditgeber BNP Paribas S. A. Niederlassung Deutschland, Rüdesheimer Straße 1, 80686 München. Widerrufsrecht: Der Darlehensnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen.

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