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StVZO - Bestimmungen

Für die Verkehrssicherheit nach der Straßenverkehrs-
zulassungsordnung (StVZO) sind folgende Sicherheitselemente vorgeschrieben:

  1. eine gut hörbare Klingel
  2. Frontscheinwerfer wahlweise auch mit Frontreflektor
  3. ein nach vorn weiß strahlender Frontreflektor
  4. Vorder- und Hinterradbremse [§65 Abs.1 StVZO]
  5. eine unabhängige Lichtmaschine (Dynamo)
    (festangebrachte Blinklichter sind verboten [§67 StVZO])
  6. pro Reifen je zwei Speicherreflektoren oder einen retroreflektierenden Streifen pro Reifen
  7. festgeschraubte und rutschfeste Pedale, die mit je zwei orangenen Rückstrahlern ausgestattet sind
  8. eine rote Schlußleuchte hinten
  9. ein mit "Z" gekennzeichneter roter Reflektor, der wahlweise auch mit der Schlußleuchte zusammengefasst sein darf

Rennräder mit einem Gesamtgewicht von maximal 11kg sind von diesen Regelungen ausgenommen. Sind allerdings nach §65 Abs.11 StVZO verpflichtet die Batterielampen jederzeit mitzuführen!