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StVZO-konforme Fahrradbeleuchtung in Deutschland

Fahrradbeleuchtung stvzo

|aktualisiert am: 17.09.2025 |

Die Straßenverkehrs‑Zulassungs‑Ordnung (§ 67 StVZO) schreibt genau vor, welche Beleuchtung dein Fahrrad haben muss – zugelassen sind dynamobetriebene Lampen ebenso wie seit 2013 erlaubte Akku‑ oder Batterieleuchten. Um im Straßenverkehr sicher und legal unterwegs zu sein, brauchst du einen weißen Frontscheinwerfer, ein rotes Rücklicht sowie vorgeschriebene Reflektoren. In unserem Ratgeber zeigen wir dir, welche Produkte die StVZO‑Anforderungen erfüllen und welche Strafen drohen, wenn du ohne funktionierende Beleuchtung unterwegs bist.

So sieht eine StVZO-konforme Fahrradbeleuchtung aus

Fahrradbeleuchtung stvzo

|aktualisiert am: 17.09.2025 |

Fahrradbeleuchtungen gibt es auf dem Zubehörmarkt wie Sand am Meer – doch nicht alle erfüllen die Anforderungen an die StVZO-Konformität. In diesem Ratgeber klären wir die wichtigsten Fragen, damit du sicher und regelkonform durch den nächtlichen Straßenverkehr kommst.


Diese Anforderungen muss eine StVZO-konforme Fahrradbeleuchtung erfüllen

Sobald ein Fahrrad in Deutschland am Straßenverkehr teilnimmt, müssen gewisse gesetzliche Vorgaben erfüllt werden. Dazu zählt auch die Fahrradbeleuchtung. Zu einer vollständigen Ausstattung gehören:

  • Frontscheinwerfer
  • Rücklicht
  • Front-Rückstrahler (Reflektor)
  • Heck-Rückstrahler (Reflektor)
  • mindestens zwei Speichenreflektoren pro Rad
  • Pedalrückstrahler vorne und hinten

Früher war ein fest verbauter Dynamo Pflicht – heute sind auch Akku- und Batterielampen erlaubt. Alle Leuchten und Reflektoren müssen eine Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamtes haben und ein Prüfzeichen mit welliger Linie, dem Buchstaben „K“ und einer mehrstelligen Zahl tragen.

Hinweis: Seit 2017 gilt die Beleuchtungspflicht für alle Fahrräder gleichermaßen – auch für leichte Rennräder. Sie müssen bei Dämmerung, Dunkelheit oder schlechter Sicht mit funktionstüchtiger Beleuchtung und vorgeschriebenen Reflektoren ausgestattet sein.


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Wann sind die Anforderungen nicht erfüllt?

Die StVZO-Anforderungen gelten als nicht erfüllt, wenn eine oder mehrere vorgeschriebenen Komponenten fehlen oder nicht funktionsfähig sind.

Welche Konsequenzen drohen mir bei einem Verstoß?

Ein Verstoß gegen die Beleuchtungsvorschriften kann mit einem Bußgeld von bis zu 35 Euro geahndet werden:

  • Ohne funktionierende Beleuchtung: 20 Euro
  • Mit Gefährdung: 25 Euro
  • Mit Unfall oder Sachbeschädigung: 35 Euro

Quelle: Bußgeldkatalog Fahrradbeleuchtung


Mit der richtigen Fahrradbeleuchtung im Dunkeln gesehen werden


Woran erkenne ich eine StVZO-zugelassene Fahrradbeleuchtung?

Alle Leuchten und Reflektoren müssen eine Zulassungsnummer bzw. ein Prüfzeichen des KBA tragen. Dieses besteht aus einer welligen Linie, dem Buchstaben „K“ und einer mehrstelligen Zahl. Auf der Verpackung oder in der Produktbeschreibung findest du meist den Hinweis „StVZO-konform“.


Auf welche Angaben muss ich beim Kauf achten?

In der Regel wird sowohl beim Kauf eines Fahrrads, als auch beim Kauf von Fahrradzubehör-Artikeln in der Beschreibung bzw. auf der Verpackung auf die StVZO-Konformität hingewiesen. In der Vergangenheit wurden akkubetriebene Leuchten grundsätzlich ausgeschlossen, dies hat sich glücklicherweise geändert, da die Qualität und Ausleuchtung dieser Beleuchtungen oftmals sogar besser sind als die der klassischen Dynamo-Beleuchtungen.

Wo muss meine Beleuchtung am Fahrrad montiert sein?

  • Frontlicht: am Lenker oder Steuerrohr oberhalb des Vorderrads
  • Rücklicht: unter dem Sattel, am Gepäckträger oder seitlich an den Streben
  • Front- und Rückstrahler: an den vorgesehenen Halterungen vorn und hinten
  • Speichenreflektoren: mindestens zwei pro Rad, um 180° versetzt
  • Pedalreflektoren: je einer nach vorne und nach hinten

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Ab welcher Helligkeit ist ein Licht zugelassen? Gibt es eine Obergrenze?

Seit 2006 gilt in Deutschland die sogenannte 10-Lux-Regel: Ein StVZO-zugelassener Fahrradscheinwerfer muss auf einer 10 Meter entfernten Wand mindestens 10 Lux erreichen. Diese Vorgabe ist in der Technischen Anforderung TA 23 zur StVZO festgeschrieben und seit November 2006 verbindlich. Zugleich darf die Beleuchtungsstärke oberhalb des hellsten Punktes 2 Lux nicht überschreiten, damit der Gegenverkehr nicht geblendet wird. Achte also bei der Auswahl und Einstellung deines Frontscheinwerfers darauf, dass er genügend hell ist und gleichzeitig richtig ausgerichtet wird, damit du vorausschauend fahren kannst, ohne andere zu blenden.


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LED vs. Halogen – die Unterschiede

LED-Beleuchtungen bieten eine höhere Lichtausbeute, längere Lebensdauer und geringeren Energieverbrauch als Halogenlampen. Zudem lassen sich viele Modelle dimmen, was die Akkulaufzeit verlängert. Halogenlampen sind günstiger, wurden aber technisch von LEDs überholt.


Fazit

Mit einer StVZO-konformen Beleuchtung bist du nicht nur gesetzlich auf der sicheren Seite, sondern auch deutlich sicherer unterwegs. Achte beim Kauf auf das K-Prüfzeichen und wähle eine Lichtstärke, die zu deinem Fahrverhalten passt. Entdecke passende Fahrradbeleuchtungen direkt in unserem Onlineshop.


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