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Lastenrad Förderung



Lastenräder können einen spürbaren Beitrag zum Klimaschutz bewirken. Vor allem in den Bereichen Feinstaub- und Stickoxidminderungen sowie Reduzierung der Lärmemissionen haben sie im Vergleich zum Auto die Nase vorn. Um die Verkehrswende zu fördern, gibt es verschiedene Kopfprämien für Lastenräder. Seit dem 01.03.2018 fördert das Bundesumweltministerium den Kauf von Lastenrädern, durch das Förderprogramm für Kleinserien. Wie das funktioniert und welche Vorschriften es gibt, wird dir hier erklärt.

Lastenrad Förderung

Lastenrad-foerdermittel

Für alle Liebhaber des Lasten-, oder Cargo e-Bikes ist es eine längst überfällige Notwendigkeit, für jene die es noch werden wollen, womöglich der finale Anstoß um den Wechsel hin zum elektromotorisierten Transport von Waren und Gütern aller Art in die Tat umzusetzen. 



E-Lastenrad-Förderung für Unternehmen

  • Die Förderung von Schwerlasträdern wurde in den letzten Jahren sehr gut angenommen, da allerdings die Nachfrage für e-Bikes unterhalb des Schwerlastsegments groß war, hat sich das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) für eine Anpassung der Förderung entschieden und bewilligt ab dem 01.03.2021 auch die Anschaffung von leichteren Lasten e-Bikes mit einer Nutzlast ab 120 kg für die bundesweite Förderung von gewerblichen Lastenrädern. Hinweiß: "Im Rahmen der BAFA E-Lastenrad-Förderung für gewerbliche Lastenräder dürfen keine Einbauten für den Personentransport z.B. Sitze und Gurte im Lastenrad montiert sein." 


Lastenrad-Förderung Privat

  • Die Lastenfahrrad und E-Lastenfahrrad-Richtlinie variiert pro Förderprogramm. Informationen dazu, ist der jeweiligen Förderrichtline zu entnehmen. Den meisten Antragstellungen für eine Lastenfahrrad-Förderung oder eine E-Lastenrad-Förderung sind ein oder mehrere Angebote hinzuzufügen. In allen Fällen gilt: Das Lastenrad darf erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids gekauft werden.




Die angepasste Richtlinie des Bundesumweltministeriums, die eine Kaufprämie für Lasten e-Bikes und e-Lastenanhängern bis zu 2.500 Euro vorsieht ist eine Idee im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative des BMU. Aber wie sieht diese Förderung eigentlich im Detail aus, welchen Vorteil bieten Lasten e-Bikes und wer kann von der Prämie profitieren?


Bundesweite & Förderungen einzelner Bundesländer für 2022

Hier findest du die aktuellen Förderprogramme von Bund und einzelner Bundesländer. Falls du kein passendes Förderprogramm findest, empfehlen wir dir in die Datenbank von cargobike jetzt zu schauen. Da es auf kommunaler Ebene weitere Förderungen für Lastenfahrräder gibt.

Wer ist antragsberechtigt?

Beantragen können Personen/Gruppierungen folgender Kategorien:

  • Private Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform (einschließlich Genossenschaften) und der Art ihrer Tätigkeit (einschließlich freiberuflich Tätigen)
  • Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
  • Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
  • Körperschaften / Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Hochschulen)
  • Rechtsfähige Vereine und Verbände

Was wird gefördert?

In Frage kommen für die Förderung:

  • Lasten e-Bikes
  • e-Lastenfahrradanhänger
  • Mikro-Depots

Wichtig:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Lastenräder der Bauform „Lieferbike“
-> einspuriges Lastenrad mit Bauform und Fahrverhalten annähernd wie bei klassischem Fahrrad
-> und dessen Rahmen & Komponenten für größere Zuladung ausgelegt sind, z.B. verlängerter Gepäckträger

Die Förderhöhe beträgt:

  • Bis zu 25 % der Anschaffungskosten oder maximal 2.500 Euro für Lastenfahrräder bzw. - anhänger 
  • Bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben oder maximal 20.000 Euro für das Mikro-Depot
Wcihtig: 
Die Förderung für Deutschland (bundesweit) beträgt bis zu 25% des Kaufpreises oder maximal 2.500 Euro. Bei den einzelnen Bundesländern können die Förderungsmittel variieren. Hier solltet ihr euch bei euerem Bundesland oder Kommune informieren. 

Was sind die Bedingungen?

Nicht jedes Lastenrad mit Elektromotor ist automatisch förderungsberechtigt. Hierbei gelten folgende Regeln: 
• elektrischer Antrieb
• gewerblicher Gebrauch
• Zuladung von 120kg

Art und Höhe der Förderung

Der Förderbetrag wird anhand der förderfähigen Investitionskosten bzw. der Anzahl der beantragten Lastenfahrräder/-anhänger und Gespanne ermittelt. Folgender Fördersatz gilt:

25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro Lastenfahrrad/-anhänger oder Gespann

Beispiel:
Lastenrad 2.000 € Neupreis

2.000 € x 0,25 = 500€






Anträge und weitere Informationen

Offizielle Informationen und alle Anträge findest du auf der Seite des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.





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