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Radfahren im Winter

Radfahren im Winter

Du hast dich gegen ein Training auf dem Rollentrainer im warmen, wohligen Zuhause entschieden und fährst bei Minusgraden dick eingepackt durch die weiße, glitzernde Winterlandschaft. Es tut gut, den stickigen Wohnräumen zu entfliehen und sich im Freien zu bewegen, um etwas Vitamin D zu tanken, dessen Produktion im Winter ohnehin sehr eingeschränkt ist. Aber während du den kleinen Hügel hinauf kurbelst, brennt vor Kälte jeder Atemzug in deiner Lunge, das Gesicht ist vom Fahrtwind steifgefroren und Hände und Füße sind kaum noch zu spüren. Das Radfahren könnte so schön sein, wenn es doch nur nicht so kalt wäre...

Wie schützt du dich am besten vor der Kälte?

Radfahren bei kalten Temperaturen ist trotz alledem gut möglich, vorausgesetzt du befolgst einige grundsätzliche Dinge.

Kleide dich richtig ein

  • Kopf: winddichte Helmmütze und bei Bedarf zusätzlich ein Stirnband.
  • Gesicht: Schlauchtuch oder eine Gesichtsmaske. Zudem empfiehlt es sich, auf freie Hautstellen eine schützende Creme auf Fettbasis aufzutragen.
  • Hände: gute Handschuhe, beispielsweise sogenannte “Hummerfäustlinge”, bei denen, bis auf den Daumen, zwei Finger zusammen im Handschuh stecken. Bei Bedarf Handschuhe kaufen, die Platz für ein kleines Heizkissen haben.
  • Füße: spezielle Winterschuhe mit höherem Schaft. Bei Bedarf können zusätzlich beheizbare Einlegesohlen wärmen. Außerdem kannst du über die Schuhe spezielle Neoprenüberzieher überstreifen.
  • Oberkörper: Kleide dich nach dem Zwiebelprinzip, d.h. ziehe mehrere dünne Lagen übereinander, die aus wasserabweisender Funktionsfaser oder aus Merinowolle bestehen. Verwende für die äußerste Lage immer windabweisendes und wasserfestes Material, die bestenfalls hell ist, damit du im Dunkeln gut zu sehen bist. Du solltest dir auch überlegen, einen Rucksack mit Wechselklamotten mitzuführen.

Schütze Lunge und Atemwege

  • Trainiere bei Kälte lediglich im Grundlagenbereich: Führe kein intensives Training wie beispielsweise Belastungs-Intervalle durch, da hochvolumiges Atmen die Atemwege verengen und zu Belastungsasthma führen kann.
  • Atme durch die Nase, damit die Luft etwas angefeuchtet und aufgewärmt wird.

Ernähre dich speziell

Fischsorten wie Hering und Scholle, Gemüse wie Kürbis und Rote Bete oder Gewürze wie Chilli, Ingwer und Zimt sind sogenannte thermogene Lebensmittel, die den Körper von innen wärmen.

Suche Ausweichstrecken

Gerade Rennradfahrer sollten in möglichst windgeschütztem Gelände wie Wälder oder Täler trainieren. Schutz vor dem Wind und der Kälte bekommst du vor allem auf hügeligen Strecken. 

Wie sollte dein Fahrrad ausgestattet sein?

In der kalten Jahreszeit kommt der Ausstattung deines Fahrrads eine besondere Rolle zu. Vergewissere dich daher vor Fahrtantritt, dass dein Bike wintertauglich ist. Schließlich wird den Rädern durch Schnee, Matsch und Kälte so einiges abverlangt. Hinzu kommt das Fahren in der Dunkelheit. Gerade dann, wenn es früh dunkel wird, ist eine entsprechende Beleuchtung unerlässlich. Außerdem ist sie gesetzlich vorgeschrieben.

Kontrolliere unbedingt die Funktionstüchtigkeit der Bremsen! Wenn du dir unsicher bist, solltest du dein Fahrrad am besten gleich von einem Fachmann überprüfen lassen (schau hier, wo deine nächste Fahrrad XXL Filiale ist). Gibt dieser grünes Licht, kannst du dein Bike bedenkenlos, aber nichtsdestotrotz vorsichtig im Winter nutzen. Bei Nässe oder Schnee solltest du etwas Luft aus den Reifen lassen, um so beim Fahren auf schneebedeckten/glatten Wegen einen besseren Straßenkontakt zu bekommen. Sei hier aber besonders achtsam, denn durch den geringeren Luftdruck erhöht sich zeitgleich die Gefahr einer Reifenpanne, etwa durch einen Durchschlag. Alternativ kannst du auch etwas breitere Reifen für den Winter montieren. Diese kann man bedenkenlos mit weniger Luftdruck fahren.

Wenn du in einer Region lebst, in der die Kälteperiode meist lange andauert, solltest du dich über die Anschaffung von Spikereifen Gedanken machen. Diese sind leicht anzubringen und erhöhen zugleich die Sicherheit beim Fahren. Der Markt bietet grundsätzlich Spikereifen mit bis zu 240 Metallstiften, aber auch spezielle „Eisreifen“ mit wesentlich mehr Stiften. Diese sind hauptsächlich für Mountainbikes. Auch für City und Trekking fahrer gibt es inwzischen spezielle Winterreifen. Continental bietet hier z.B. den Winter Contact an. Angelegt an das bekannte Autoprofil bietet dieser viel Sicherheit. Auch für Rennradfahrer bietet der Markt viele Möglichkeiten an. Auch hier gibt es Winter,- bzw. Ganzjahrsreifen von den bekannten Herstellern.
Wenn du ein Fahrradschloss mit dir führst, sprühe es mit einem Pflege- bzw. Enteisungsspray ein, damit du selbst bei klirrender Kälte das Fahrrad sicher abschließen und das Schloss auch wieder einfach öffnen kannst.

Welche Vorschriften gilt es zu beachten?

In Deutschland gibt es eine wichtige Rechtsverordnung des Bundes, nämlich die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO). Hier finden sich unter anderem Bestimmungen bezüglich der lichttechnischen Einrichtung von Fahrrädern:
  • „Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, […] deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V […] oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher […] ausgerüstet sein.“
  • „Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein.“
  • „Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.“
  • „Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein.“
  • „Fahrräder müssen an der Rückseite mit einer Schlussleuchte für rotes Licht, […] mindestens einem roten Rückstrahler […] und einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein.“
  • „Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein.“
Das Fehlen, die Nichtbenutzung sowie die Verschmutzung von Beleuchtungseinrichtungen am Fahrrad sind übrigens Ordnungswidrigkeiten, die Bußgelder nach sich ziehen können.

Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:
  • “Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien […] mitgeführt werden."
  • “Der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht sein.”
  • “Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar sein.”
Des Weiteren gibt es einen wichtigen Entscheid des Bundesgerichtshofs (BGH) hinsichtlich des Winterdienstes von Gemeinden. Der BGH hat geurteilt: Die Pflicht zum Bestreuen der Fahrbahn bei Glätte innerhalb geschlossener Ortschaften besteht gegenüber allen Verkehrsteilnehmern, die die Straße befugt benutzen, insbesondere also auch gegenüber Radfahrern (BGH III ZR 200/63).

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